Sachmangelhaftung bei Werkverträgen

Ein Leitfaden für Verbraucher und Unternehmer

Die Sachmangelhaftung ist ein wichtiger Aspekt in deutschen Werkverträgen, der sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer relevant ist. In diesem Blogbeitrag werden wir die Grundlagen der Sachmangelhaftung erläutern, die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien beleuchten und einige praktische Tipps für den Umgang mit Sachmängeln geben.

Was ist die Sachmangelhaftung?

Sachmangelhaftung ist ein rechtliches Konzept, das die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien im Falle von Mängeln an einem Werk regelt. Im deutschen Werkvertragsrecht ist sie in den §§ 633 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verankert. Ein Sachmangel liegt vor, wenn das Werk bei Übergabe nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet.

Rechte des Bestellers bei Sachmängeln:

Gemäß § 634 BGB stehen dem Besteller verschiedene Rechte im Falle von Sachmängeln zu. Dazu gehören unter anderem das Recht auf Nacherfüllung, das Recht auf Minderung des Werkpreises, das Recht auf Rücktritt vom Vertrag und das Recht auf Schadensersatz. Der Besteller muss dem Unternehmer jedoch zunächst eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen.

Pflichten des Unternehmers:

Der Unternehmer ist verpflichtet, ein mangelfreies Werk zu erbringen. Im Falle von Sachmängeln muss er die Nacherfüllung ermöglichen, entweder durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung eines mangelfreien Werks (Neulieferung). Der Unternehmer hat das Recht, die Art der Nacherfüllung zu wählen.

Verjährung der Sachmangelansprüche:

Die Ansprüche des Bestellers wegen Sachmängeln verjähren gemäß § 634a BGB in der Regel innerhalb von zwei Jahren ab Abnahme des Werks. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass bei arglistigem Verschweigen von Mängeln eine Verjährungsfrist von fünf Jahren gilt.

Praktische Tipps für Verbraucher und Unternehmer:

  • Vertrag sorgfältig prüfen: Bevor ein Werkvertrag abgeschlossen wird, sollten beide Parteien den Vertrag sorgfältig prüfen und alle Vereinbarungen schriftlich festhalten.
  • Dokumentation von Mängeln: Im Falle von Mängeln ist es wichtig, diese genau zu dokumentieren. Fotos, schriftliche Beschreibungen und eine genaue Zeitangabe können bei der Durchsetzung von Ansprüchen hilfreich sein.
  • Fristsetzung zur Nacherfüllung: Der Besteller sollte dem Unternehmer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen, um die Rechte ausüben zu können.

Fazit:

Die Sachmangelhaftung bei deutschen Werkverträgen ist ein komplexes Thema, das sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer von großer Bedeutung ist. Ein grundlegendes Verständnis der rechtlichen Grundlagen und die Beachtung der genannten Tipps können dazu beitragen, im Falle von Sachmängeln angemessen zu reagieren und die eigenen Rechte durchzusetzen. Es empfiehlt sich auch, im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen, um die individuelle Situation besser beurteilen zu können.


Natürlich begleiten wir gerne Ihre Renovierungsmaßnahmen. Wir analysieren Ihr Gebäude, erstellen Ausschreibungen und unterstützen Sie bei der Handwerkersuche. Auf Wunsch begleiten wir die Fassadenarbeiten bis zur Abnahme und prüfen die Handwerkerrechnung.

Telefonische Erstberatung oder per E-Mail kostenlos!

Ihre Anfrage per E-Mail an Schlau am Bau

Rufen Sie jetzt an unter 01 57 5 – 24 64 78 0

 

Weitere typische Mängel in unserer Schadensgalerie.

Weitere Infos auch in unserem Downloadbereich.

Abnahme nach §640 BGB und VOB §12

Die Abnahme eines Bauwerks ist ein entscheidender Schritt im Bauprozess, der rechtlich durch die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) geregelt wird. Gemäß §640 BGB und VOB §12 werden die Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer in Bezug auf die Abnahme detailliert festgelegt.

Allgemeines

Gemäß §640 BGB ist die Abnahme ein wesentlicher Bestandteil des Werkvertrags und erfolgt, sobald das Werk fertiggestellt ist. Sie markiert den Zeitpunkt, ab dem der Auftraggeber das Bauwerk als vertragsgemäß und mängelfrei akzeptiert. Die VOB ergänzt diese Regelung in §12 und definiert die Abnahme als förmliche Handlung, bei der Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam das Bauwerk besichtigen und den Abnahmetermin festlegen.

Der Prozess der Abnahme dient dazu, sicherzustellen, dass das Bauwerk den vereinbarten Anforderungen entspricht. Beide Parteien haben dabei spezifische Pflichten zu erfüllen. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass das Werk vertragsgemäß und frei von Mängeln ist, während der Auftraggeber die Möglichkeit hat, das Bauwerk eingehend zu prüfen und eventuelle Mängel zu reklamieren.

Die Abnahme

Während der Abnahme gemäß §640 BGB und VOB §12 wird ein Abnahmeprotokoll erstellt, das alle relevanten Details und Feststellungen enthält. Dieses Protokoll ist ein wichtiges Dokument, da es im Streitfall als Beweismittel dienen kann. Es sollte alle Mängel, Abweichungen von den Vertragsvorgaben und Vereinbarungen über eventuelle Mängelbeseitigungen genau festhalten.

Die Abnahme kann in zwei Formen erfolgen: förmlich oder konkludent. Die förmliche Abnahme nach §640 BGB und VOB §12 erfordert die gemeinsame Besichtigung des Bauwerks durch Auftraggeber und Auftragnehmer. Beide Parteien müssen dem Bauwerk zustimmen und dies im Abnahmeprotokoll dokumentieren. Bei der konkludenten Abnahme akzepiert der Auftraggeber das Werk stillschweigend, beispielsweise durch Nutzung oder Zahlung des Werklohns.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Abnahme gemäß §640 BGB und VOB §12 nicht bedeutet, dass spätere Mängel nicht mehr geltend gemacht werden können. Allerdings müssen offensichtliche Mängel sofort gerügt werden, während versteckte Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden können.

Die VOB sieht zudem vor, dass der Auftragnehmer für Mängelbeseitigungen während der Gewährleistungsfrist verantwortlich ist. Während dieser Zeit ist der Auftraggeber berechtigt, Mängel zu reklamieren, und der Auftragnehmer muss diese ohne zusätzliche Kosten beheben. Das Abnahmeprotokoll spielt dabei eine entscheidende Rolle, da es als Grundlage für die Bewertung von Mängelansprüchen dient.

Abnahmeverweigerung

Ein häufiges Streitthema im Zusammenhang mit der Abnahme nach §640 BGB und VOB §12 ist die Frage der Abnahmeverweigerung. Der Auftraggeber kann die Abnahme verweigern, wenn das Bauwerk nicht vertragsgemäß ist oder wesentliche Mängel aufweist. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Mängel zu beseitigen, bevor die Abnahme erfolgen kann. Diese Verweigerung muss jedoch begründet und nachvollziehbar sein.

Zusammenfassung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Abnahme nach §640 BGB und VOB §12 einen zentralen Punkt im Bauprozess darstellt. Sie dient der Sicherstellung, dass das Bauwerk den vertraglichen Vereinbarungen entspricht und ermöglicht es beiden Parteien, ihre Rechte und Pflichten klar zu definieren. Ein sorgfältig erstelltes Abnahmeprotokoll ist dabei unerlässlich, um im Falle von Meinungsverschiedenheiten als rechtssicheres Dokument zu dienen.


Natürlich begleiten wir gerne Ihre Renovierungsmaßnahmen. Wir analysieren Ihr Gebäude, erstellen Ausschreibungen und unterstützen Sie bei der Handwerkersuche. Auf Wunsch begleiten wir die Fassadenarbeiten bis zur Abnahme und prüfen die Handwerkerrechnung.

Telefonische Erstberatung oder per E-Mail kostenlos!

Ihre Anfrage per E-Mail an Schlau am Bau

Rufen Sie jetzt an unter 01 57 5 – 24 64 78 0

Weitere typische Mängel in unserer Schadensgalerie.

Weitere Infos auch in unserem Downloadbereich.

Sie finden uns auch in Facebook:

https://www.facebook.com/koester.wolfgang/

Homepage

 

Betoninstandhaltung – Erhaltung und Modernisierung für eine nachhaltige Zukunft

 

Die Betoninstandhaltung spielt eine entscheidende Rolle in der Erhaltung von Bauwerken und Infrastrukturen. Beton ist zwar ein robustes Baumaterial, aber im Laufe der Zeit kann es den Einflüssen von Witterung, Umweltverschmutzung und mechanischer Belastung ausgesetzt sein. Eine sorgfältige Sanierung ist daher unerlässlich, um die strukturelle Integrität zu bewahren und die Lebensdauer von Gebäuden zu verlängern. In diesem Blogbeitrag erkunden wir die verschiedenen Aspekte der Betonsanierung und wie sie zu einer nachhaltigen Zukunft beitragen kann.

Inhaltsverzeichnis:
I. Die Bedeutung der Betonsanierung
II. Die Herausforderungen der Betonsanierung
III. Moderne Technologien in der Betoninstandhaltung
IV. Nachhaltigkeit in der Betonsanierung
Fazit

I. Die Bedeutung der Betonsanierung

  1. Umweltauswirkungen von Betonschäden:

Beton ist ein Hauptbestandteil vieler Bauwerke, von Brücken bis zu Hochhäusern. Schäden an Betonoberflächen können nicht nur die Ästhetik beeinträchtigen, sondern auch strukturelle Probleme verursachen. Unbehandelte Schäden führen zu erhöhtem Ressourcenverbrauch und verschärfen den ökologischen Fußabdruck von Bauwerken.

2. Verlängerung der Lebensdauer von Bauwerken:

Durch eine gezielte Betonsanierung können nicht nur vorhandene Schäden behoben, sondern auch präventive Maßnahmen ergriffen werden, um zukünftige Schäden zu verhindern. Dies trägt zur Verlängerung der Lebensdauer von Bauwerken bei und minimiert den Bedarf an Neubauten, was wiederum Ressourcen und Energie spart.

II. Die Herausforderungen der Betonsanierung

  1. Identifikation von Schäden:

Bevor mit der Sanierung begonnen werden kann, ist eine genaue Identifikation der Schäden erforderlich. Dies erfordert oft spezialisierte Kenntnisse und Technologien, um verborgene Schäden wie Risse, Abplatzungen oder Korrosion aufzudecken.

2. Auswahl geeigneter Sanierungstechniken:

Es gibt verschiedene Techniken für die Betoninstandhaltung, darunter Reparatur von Oberflächenschäden, Injektion von Rissen, Betonersatz und Schutzbeschichtungen. Die Auswahl der geeigneten Techniken hängt von der Art und dem Ausmaß der Schäden sowie den Umweltbedingungen ab.

III. Moderne Technologien in der Betoninstandhaltung

  1. Nanotechnologie in Betonreparaturen:

Die Anwendung von Nanomaterialien in Betonreparaturen ermöglicht präzisere Reparaturen auf molekularer Ebene. Nanostrukturen können in Risse eindringen und den Beton stärken, wodurch die Haltbarkeit und Widerstandsfähigkeit verbessert werden.

2. Robotik und automatisierte Sanierung:

Fortschritte in der Robotik ermöglichen präzise und effiziente Sanierungsarbeiten, insbesondere an schwer zugänglichen Stellen. Automatisierte Systeme können Reparaturen schneller und kosteneffizienter durchführen, was den Zeit- und Ressourcenaufwand reduziert.

IV. Nachhaltigkeit in der Betonsanierung

  1. Einsatz umweltfreundlicher Materialien:

Bei der Betonsanierung können umweltfreundliche Materialien, wie recycelter Beton oder solche mit geringem CO2-Fußabdruck, verwendet werden. Dies trägt zur Reduzierung der Umweltauswirkungen und zur Förderung nachhaltiger Baupraktiken bei.

2. Energieeffiziente Sanierungstechniken:

Die Auswahl von Sanierungstechniken, die weniger Energie verbrauchen, trägt zur Gesamtnachhaltigkeit bei. Effiziente Methoden minimieren den Ressourcenverbrauch und verringern die Umweltauswirkungen der Betonsanierung.

Fazit:

Die Betonsanierung ist nicht nur eine Notwendigkeit für die Erhaltung von Bauwerken, sondern auch ein wesentlicher Beitrag zur Nachhaltigkeit in der Baubranche. Durch den Einsatz moderner Technologien und umweltfreundlicher Ansätze können wir die Lebensdauer von Betonstrukturen verlängern und gleichzeitig den ökologischen Fußabdruck minimieren. Investitionen in Forschung und Entwicklung sowie die Förderung bewährter Praktiken sind entscheidend, um die Betonsanierung als integralen Bestandteil einer nachhaltigen Bauindustrie zu etablieren.


Natürlich begleiten wir gerne Ihre Renovierungsmaßnahmen. Wir analysieren Ihr Gebäude, erstellen Ausschreibungen und unterstützen Sie bei der Handwerkersuche. Auf Wunsch begleiten wir die Fassadenarbeiten bis zur Abnahme und prüfen die Handwerkerrechnung.

Telefonische Erstberatung oder per E-Mail kostenlos!

Ihre Anfrage per E-Mail an Schlau am Bau

Rufen Sie jetzt an unter 01 57 5 – 24 64 78 0

Weitere typische Mängel in unserer Schadensgalerie.

Weitere Infos auch in unserem Downloadbereich.

Sie finden uns auch in Facebook:

https://www.facebook.com/koester.wolfgang/

Wie Sie uns finden:

Abdeckmaterial eingeputzt!

Ein kurioser Mangel zeigte sich bei der Abnahme eines WDVS an einem Haus in Sauerlach, südlich von München. Der Handwerker hatte die Terrasse mit Malervlies abgedeckt, allerdings bis an die alte Fassade. Danach stellte er die Sockelplatten des WDVS auf das Abdeckmaterial.

Es bleibt schleierhaft wie der Maler die geforderte Schlagregendichtigkeit herstellen will. Das Vliesmaterial saugt Wasser förmlich auf und leitet dieses bis an den Untergrund. So kann für die Leistung keine Abnahme erfolgen. Folgeschäden sind vorprogrammiert.

Abdeckmaterial eingeputzt

Natürlich begleiten wir gerne Ihre Renovierungsmaßnahmen. Wir analysieren Ihr Gebäude, erstellen Ausschreibungen und unterstützen Sie bei der Handwerkersuche. Auf Wunsch begleiten wir die Fassadenarbeiten bis zur Abnahme und prüfen die Handwerkerrechnung.


Telefonische Erstberatung oder per E-Mail kostenlos!

Ihre Anfrage per Mail an Schlau am Bau unter wk@maler-sv.info 

Rufen Sie jetzt an unter 01 57 5 – 24 64 78 0

Sie finden uns auch in Facebook:

https://www.facebook.com/koester.wolfgang/

Fensterbank schief eingebaut

Auch dieser Fehler passiert leider immer wieder. Die Fensterbank, vom WDVS-Handwerker mitgeliefert, wird schief eingebaut. Die Fensterbänke müssen „im Wasser“, also horizontal perfekt ausgerichtet sein. Grundsätzlich sollten die Fensterbleche vom Maler bzw. Putzer mit eingebaut werden. Allerdings müssen diese dann auch ihr Handwerk, in diesem Fall der Umgang mit einer Wasserwaage, beherrschen.

Schief eingebaute Fensterbank

Natürlich begleiten wir gerne Ihre Renovierungsmaßnahmen. Wir analysieren Ihr Gebäude, erstellen Ausschreibungen und unterstützen Sie bei der Handwerkersuche. Auf Wunsch begleiten wir die Fassadenarbeiten bis zur Abnahme und prüfen die Handwerkerrechnung.

Telefonische Erstberatung oder per E-Mail kostenlos!

Ihre Anfrage per Mail an Schlau am Bau unter wk@maler-sv.info 

Rufen Sie jetzt an unter 01 57 5 – 24 64 78 0

Aus der Praxis – Fensteranstriche

Wieder einmal das Thema Fenster. Hier sollte ein Malerbetrieb Fenster für eine Eigentümergemeinschaft lasieren. Leider lief die Ausführung ziemlich schief. Die einfachsten Regeln der Technik wurden nicht eingehalten.
Dass dann noch Schleifspuren in den Fensterscheiben zu finden waren, setzt der ganzen Fehlleistung noch die Krone auf.
Die Beauftragung erfolgte mündlich. Trotzdem müssen bestimmte Regeln, z.B. die Anerkannten Regeln der Technik, immer zwingend eingehalten werden. Denken Sie auch immer daran, die wichtigsten Punkte einer Beauftragung schriftlich fest zu halten. Eine kostenlose Checkliste zur Beauftragung können sie hier herunter laden.

Schleifspuren in der Fensterscheibe
Mangelhafter Fensteranstrich
Holzschäden wurden nicht repariert

 


Natürlich begleiten wir gerne Ihre Renovierungsmaßnahmen. Wir analysieren Ihr Gebäude, erstellen Ausschreibungen und unterstützen Sie bei der Handwerkersuche. Auf Wunsch begleiten wir die Fassadenarbeiten bis zur Abnahme und prüfen die Handwerkerrechnung.

Telefonische Erstberatung oder per E-Mail kostenlos!

Ihre Anfrage per E-Mail an Schlau am Bau

Rufen Sie jetzt an unter 01 57 5 – 24 64 78 0

Weitere typische Mängel in unserer Schadensgalerie.

Weitere Infos auch in unserem Downloadbereich.

Schaden am WDVS # 2

Noch ein Schaden aus meiner Besichtigung in der vergangenen Woche. Auch hier fehlen die schlagregendichten Anschlüsse. Diese werden entweder durch ein bituminiertes, vorkomprimiertes Dehnfugenband (Kompriband) hergestellt, oder durch vorgefertigte Anputzleisten.

Leider ein häufig anzutreffender Sachmangel.

Anschluss ohne Kompriband

 

Natürlich begleiten wir gerne Ihre Renovierungsmaßnahmen. Wir analysieren Ihr Gebäude, erstellen Ausschreibungen und unterstützen Sie bei der Handwerkersuche. Auf Wunsch begleiten wir die Fassadenarbeiten bis zur Abnahme und prüfen die Handwerkerrechnung.

Telefonische Erstberatung oder per E-Mail kostenlos!

Ihre Anfrage per E-Mail an Schlau am Bau

Rufen Sie jetzt an unter 01 57 5 – 24 64 78 0

Weitere typische Mängel in unserer Schadensgalerie.

Weitere Infos auch in unserem Downloadbereich.

Schaden am WDVS # 1

Kabeldurchführung im WDVS

„Alle Anschlüsse eines WDVS müssen schlagregendicht ausgeführt werden“, so steht es in den technischen Regeln für Wärmedämmverbundsysteme.

Ein Kunde bat mich, seine im letzten Jahr gedämmte Fassade zu untersuchen. Hier ein Beispielfoto. Es zeigt die Kabeldurchführung eines Temperaturaußenfühlers  durch die Dämmung. Man sieht sehr gut, dass hier kein Kompriband verwendet wurde. Hier ist dem Eintritt von Regenwasser Tür und Tor geöffnet, Schimmelschäden im Inneren sind nur eine Folge davon.

Kabeldurchführung im WDVS
Kabeldurchführung im WDVS

Natürlich begleiten wir gerne Ihre Renovierungsmaßnahmen. Wir analysieren Ihr Gebäude, erstellen Ausschreibungen und unterstützen Sie bei der Handwerkersuche. Auf Wunsch begleiten wir die Fassadenarbeiten bis zur Abnahme und prüfen die Handwerkerrechnung.

Telefonische Erstberatung oder per E-Mail kostenlos!

Ihre Anfrage per E-Mail an Schlau am Bau

Rufen Sie jetzt an unter 01 57 5 – 24 64 78 0

Die beste Zeit für Fassadenanstriche

Ich werde öfter gefragt, ab wann man eigentlich einen Fassadenanstrich ausführen kann. Eine Antwort darauf möchte ich heute geben.
Natürlich muss die Witterung es zulassen. D.h. es muss frostfrei sein und es darf nicht regnen. Die Farbenhersteller geben in der Regel vor, das bis zur vollständigen Trocknung die Temperaturen nicht unter 5°C (Luft und Untergrund) sinken dürfen.  Bleibt also die Frage, wie lange die Farbe zum trocknen benötigt?
Hersteller geben ihre Trocknungszeiten in den technischen Merkblättern an. Dabei werden meistens 12 – 24 Stunden genannt. Aber Vorsicht! Die Angaben beziehen sich auf ein Standard-Klima von 21° C bei 55% rel. Luftfeuchte.
Faustregel: Reduziert sich die Temperatur um die Hälfte, wird die doppelte Trocknungszeit benötigt.
Selbst wenn der Anstrichfilm oberflächlich schon trocken ist, kann die darunter liegende Farbschicht durchaus noch länger feucht sein, so dass bei einer Beanspruchung durch Regen der Anstrich immer noch zerstört werden kann.
Weitere Infos zum Thema Fassadenanstrich finden Sie hier auf meiner Homepage, oder auch in Facebook unter:

https://www.facebook.com/koester.wolfgang

oder meinem Kanal auf Youtube:

https://www.youtube.com/channel/UCm1oIcrPM0JgLvxU41I810w

Oder Sie schicken mir Ihre Anfrage per E-Mail an wk@maler-sv.info oder kontaktieren mich über das Handy (auch WhatsApp) unter der Nummer 01575 2464780.

Der geregelte Ablauf von Bauleistungen – die Abnahme

Angenommen, Sie haben alles richtig gemacht. Das Leistungssoll wurde definiert. Der Handwerker hat die beauftragten Leistungen ausgeführt, und teilt Ihnen nun mit, die Arbeiten seien fertig. Was folgt nun?

Darauf sollte die Abnahme der Leistung erfolgen. Diese ist ein Rechtsgeschäft und hat ein paar einschneidende Konsequenzen. Mit der Abnahme teilt der Bauherr dem Handwerker mit: Die Arbeiten sind in Ordnung. Mit der Abnahme bestätigt der Bauherr die Erfüllung des Leistungssoll.

Erst nach erfolgter Abnahme wird die Rechnung fällig. Für den Handwerker beginnt damit der vertraglich vereinbarte Gewährleistungszeitraum.
Sie sollten also bei der Abnahme genau hinsehen. Spätere, offensichtliche Mängel können nicht mehr reklamiert werden.

Im Idealfall erfolgt die Abnahme im Beisein des Handwerkers. Sie kann wegen kleiner Mängel nicht verweigert werden. Es ist sehr nützlich, ein Abnahmeprotokoll  anzufertigen, in dem die ausgeführte Leistung bestätigt wird. Eventuelle Mängel werden protokolliert. Am Ende wird festgelegt, bis zu welchem Datum die Mängel beseitigt werden. Das Protokoll wird mit Datum und Unterschrift versehen.


Natürlich begleiten wir gerne Ihre Renovierungsmaßnahmen. Wir analysieren Ihr Gebäude, erstellen Ausschreibungen und unterstützen Sie bei der Handwerkersuche. Auf Wunsch begleiten wir die Fassadenarbeiten bis zur Abnahme und prüfen die Handwerkerrechnung.

Telefonische Erstberatung oder per E-Mail kostenlos!

Ihre Anfrage per E-Mail an Schlau am Bau

Rufen Sie jetzt an unter 01 57 5 – 24 64 78 0

Weitere typische Mängel in unserer Schadensgalerie.

Weitere Infos auch in unserem Downloadbereich.

Verified by ExactMetrics