Sachmangelhaftung bei Werkverträgen

Ein Leitfaden für Verbraucher und Unternehmer

Die Sachmangelhaftung ist ein wichtiger Aspekt in deutschen Werkverträgen, der sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer relevant ist. In diesem Blogbeitrag werden wir die Grundlagen der Sachmangelhaftung erläutern, die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien beleuchten und einige praktische Tipps für den Umgang mit Sachmängeln geben.

Was ist die Sachmangelhaftung?

Sachmangelhaftung ist ein rechtliches Konzept, das die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien im Falle von Mängeln an einem Werk regelt. Im deutschen Werkvertragsrecht ist sie in den §§ 633 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verankert. Ein Sachmangel liegt vor, wenn das Werk bei Übergabe nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet.

Rechte des Bestellers bei Sachmängeln:

Gemäß § 634 BGB stehen dem Besteller verschiedene Rechte im Falle von Sachmängeln zu. Dazu gehören unter anderem das Recht auf Nacherfüllung, das Recht auf Minderung des Werkpreises, das Recht auf Rücktritt vom Vertrag und das Recht auf Schadensersatz. Der Besteller muss dem Unternehmer jedoch zunächst eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen.

Pflichten des Unternehmers:

Der Unternehmer ist verpflichtet, ein mangelfreies Werk zu erbringen. Im Falle von Sachmängeln muss er die Nacherfüllung ermöglichen, entweder durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung eines mangelfreien Werks (Neulieferung). Der Unternehmer hat das Recht, die Art der Nacherfüllung zu wählen.

Verjährung der Sachmangelansprüche:

Die Ansprüche des Bestellers wegen Sachmängeln verjähren gemäß § 634a BGB in der Regel innerhalb von zwei Jahren ab Abnahme des Werks. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass bei arglistigem Verschweigen von Mängeln eine Verjährungsfrist von fünf Jahren gilt.

Praktische Tipps für Verbraucher und Unternehmer:

  • Vertrag sorgfältig prüfen: Bevor ein Werkvertrag abgeschlossen wird, sollten beide Parteien den Vertrag sorgfältig prüfen und alle Vereinbarungen schriftlich festhalten.
  • Dokumentation von Mängeln: Im Falle von Mängeln ist es wichtig, diese genau zu dokumentieren. Fotos, schriftliche Beschreibungen und eine genaue Zeitangabe können bei der Durchsetzung von Ansprüchen hilfreich sein.
  • Fristsetzung zur Nacherfüllung: Der Besteller sollte dem Unternehmer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen, um die Rechte ausüben zu können.

Fazit:

Die Sachmangelhaftung bei deutschen Werkverträgen ist ein komplexes Thema, das sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer von großer Bedeutung ist. Ein grundlegendes Verständnis der rechtlichen Grundlagen und die Beachtung der genannten Tipps können dazu beitragen, im Falle von Sachmängeln angemessen zu reagieren und die eigenen Rechte durchzusetzen. Es empfiehlt sich auch, im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen, um die individuelle Situation besser beurteilen zu können.


Natürlich begleiten wir gerne Ihre Renovierungsmaßnahmen. Wir analysieren Ihr Gebäude, erstellen Ausschreibungen und unterstützen Sie bei der Handwerkersuche. Auf Wunsch begleiten wir die Fassadenarbeiten bis zur Abnahme und prüfen die Handwerkerrechnung.

Telefonische Erstberatung oder per E-Mail kostenlos!

Ihre Anfrage per E-Mail an Schlau am Bau

Rufen Sie jetzt an unter 01 57 5 – 24 64 78 0

 

Weitere typische Mängel in unserer Schadensgalerie.

Weitere Infos auch in unserem Downloadbereich.

Was ist eigentlich eine Abschlagszahlung?

Eine Abschlagszahlung kann mit dem Bauhandwerker vertraglich vereinbart werden. So besteht für den Handwerker die Möglichkeit, schon während der Bauphase einen teil seiner Leistungen in Rechnung zu stellen. Man kann dabei einen Zahlungsplan vereinbaren, wann die Abschlagszahlungen gestellt werden können, z.B. nach Erfüllung gewisser Leistungen aus dem Leistungsverzeichnis.

Die Abrechnung der gesamten Leistung erfolgt dann mit der Schlussrechnung. Die Bezahlung der Restsumme erfolgt in der Regel nach der erfolgten Abnahme.

Natürlich begleiten wir gerne Ihre Renovierungsmaßnahmen. Wir analysieren Ihr Gebäude, erstellen Ausschreibungen und unterstützen Sie bei der Handwerkersuche. Auf Wunsch begleiten wir die Fassadenarbeiten bis zur Abnahme und prüfen die Handwerkerrechnung.

Telefonische Erstberatung oder per E-Mail kostenlos!

Ihre Anfrage per E-Mail an Schlau am Bau

Rufen Sie jetzt an unter 01 57 5 – 24 64 78 0

Baubegleitung durch Sachverständige

Teil der Baubegleitung - die Feuchtemessung

In meiner Praxis kümmere ich mich immer wieder um mangelhafte Ausführungen von Handwerksleistungen. Oft bleiben meine Kunden trotz intensiver Bemühungen durch mich und ggfs. einem Rechtsanwalt auf zusätzliche Kosten sitzen. Um hier meine Kunden bestmöglich zu unterstützen biete ich auch eine sog. Baubegleitung an.

Die Baubegleitung umfasst in einem weiteren Sinn die Unterstützung des Bauherrn durch mich als Sachverständigen von der Analyse des Bauwerks bis zur Abrechnung der gesamten Handwerkerleistungen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Leistungen in einem Altbau oder einem Neubau ausgeführt werden.

Je nach Wunsch der Bauherren können unterschiedliche Module beauftragt werden:

    • Bauwerksprüfung, Schadensermittlung und Ausschreibung
    • Unterstützung bei der Vergabe der Arbeiten und Bauüberwachung
    • Begleitung der Abnahme und Rechnungsprüfung

Dabei ist es egal ob es sich um einen Neubau oder Altbau handelt. Meine eigene Spezialität sind Putz- und Trockenbauarbeiten, Malerarbeiten, WDVS sowie Betonsanierung. Gerne erstellen wir Ihnen ein kostenloses Angebot für unsere Baubegleitung.


Natürlich begleiten wir gerne Ihre Renovierungsmaßnahmen. Wir analysieren Ihr Gebäude, erstellen Ausschreibungen und unterstützen Sie bei der Handwerkersuche. Auf Wunsch begleiten wir die Fassadenarbeiten bis zur Abnahme und prüfen die Handwerkerrechnung.

Telefonische Erstberatung oder per E-Mail kostenlos!

Ihre Anfrage per E-Mail an Schlau am Bau

Rufen Sie jetzt an unter 01 57 5 – 24 64 78 0

Weitere typische Mängel in unserer Schadensgalerie.

Weitere Infos auch in unserem Downloadbereich.

Sie finden uns auch in Facebook:

https://www.facebook.com/koester.wolfgang/

Abdeckmaterial eingeputzt!

Ein kurioser Mangel zeigte sich bei der Abnahme eines WDVS an einem Haus in Sauerlach, südlich von München. Der Handwerker hatte die Terrasse mit Malervlies abgedeckt, allerdings bis an die alte Fassade. Danach stellte er die Sockelplatten des WDVS auf das Abdeckmaterial.

Es bleibt schleierhaft wie der Maler die geforderte Schlagregendichtigkeit herstellen will. Das Vliesmaterial saugt Wasser förmlich auf und leitet dieses bis an den Untergrund. So kann für die Leistung keine Abnahme erfolgen. Folgeschäden sind vorprogrammiert.

Abdeckmaterial eingeputzt

Natürlich begleiten wir gerne Ihre Renovierungsmaßnahmen. Wir analysieren Ihr Gebäude, erstellen Ausschreibungen und unterstützen Sie bei der Handwerkersuche. Auf Wunsch begleiten wir die Fassadenarbeiten bis zur Abnahme und prüfen die Handwerkerrechnung.


Telefonische Erstberatung oder per E-Mail kostenlos!

Ihre Anfrage per Mail an Schlau am Bau unter wk@maler-sv.info 

Rufen Sie jetzt an unter 01 57 5 – 24 64 78 0

Sie finden uns auch in Facebook:

https://www.facebook.com/koester.wolfgang/

Aus meiner Praxis – Fassade in Neubiberg

Abgeplatzte Putzflächen einer Fassade
Putzschaden an Wohnhaus in Miebach

Beim Verputzen eines Wohnhauses wurde nicht ausreichend grundiert. Deswegen kam es zu partiellen Abplatzungen. Meine Empfehlung war, um Folgeschäden zu vermeiden, den ganzen Putz zu entfernen und neu aufzubringen.
Achten sie bei der Auswahl Ihrer Handwerker auf Zuverlässigkeit. Holen Sie sich Referenzen ein. Gerne unterstütze ich auch bei der Auswahl von Handwerkern.


Natürlich begleiten wir gerne Ihre Renovierungsmaßnahmen. Wir analysieren Ihr Gebäude, erstellen Ausschreibungen und unterstützen Sie bei der Handwerkersuche. Auf Wunsch begleiten wir die Fassadenarbeiten bis zur Abnahme und prüfen die Handwerkerrechnung.

Telefonische Erstberatung oder per E-Mail kostenlos!

Ihre Anfrage per E-Mail an Schlau am Bau

Rufen Sie jetzt an unter 01 57 5 – 24 64 78 0

Weitere typische Mängel in unserer Schadensgalerie.

Weitere Infos auch in unserem Downloadbereich.

Der geregelte Ablauf von Bauleistungen – die Abnahme

Angenommen, Sie haben alles richtig gemacht. Das Leistungssoll wurde definiert. Der Handwerker hat die beauftragten Leistungen ausgeführt, und teilt Ihnen nun mit, die Arbeiten seien fertig. Was folgt nun?

Darauf sollte die Abnahme der Leistung erfolgen. Diese ist ein Rechtsgeschäft und hat ein paar einschneidende Konsequenzen. Mit der Abnahme teilt der Bauherr dem Handwerker mit: Die Arbeiten sind in Ordnung. Mit der Abnahme bestätigt der Bauherr die Erfüllung des Leistungssoll.

Erst nach erfolgter Abnahme wird die Rechnung fällig. Für den Handwerker beginnt damit der vertraglich vereinbarte Gewährleistungszeitraum.
Sie sollten also bei der Abnahme genau hinsehen. Spätere, offensichtliche Mängel können nicht mehr reklamiert werden.

Im Idealfall erfolgt die Abnahme im Beisein des Handwerkers. Sie kann wegen kleiner Mängel nicht verweigert werden. Es ist sehr nützlich, ein Abnahmeprotokoll  anzufertigen, in dem die ausgeführte Leistung bestätigt wird. Eventuelle Mängel werden protokolliert. Am Ende wird festgelegt, bis zu welchem Datum die Mängel beseitigt werden. Das Protokoll wird mit Datum und Unterschrift versehen.


Natürlich begleiten wir gerne Ihre Renovierungsmaßnahmen. Wir analysieren Ihr Gebäude, erstellen Ausschreibungen und unterstützen Sie bei der Handwerkersuche. Auf Wunsch begleiten wir die Fassadenarbeiten bis zur Abnahme und prüfen die Handwerkerrechnung.

Telefonische Erstberatung oder per E-Mail kostenlos!

Ihre Anfrage per E-Mail an Schlau am Bau

Rufen Sie jetzt an unter 01 57 5 – 24 64 78 0

Weitere typische Mängel in unserer Schadensgalerie.

Weitere Infos auch in unserem Downloadbereich.

Die Arbeit des Sachverständigen – Planung

Betrachtet man die Arbeiten eines Sachverständigen, so gibt es drei wesentliche Tätigkeitsfelder die sich aus dem Bauablauf ergeben.

Die Planungsphase:
Sie beabsichtigen Bauaufträge zu vergeben. Dann ist es sinnvoll, diese Leistungen grundlegend zu planen, auszuschreiben und an einen geeigneten Handwerker zu vergeben. Gerade in dieser frühen Phase ist es wichtig, alle Leistungen zu erfassen und sich entsprechend anbieten zu lassen.  Nachtragsangebote für nicht ausgeschriebene Leistungen werden in der Regel durch die Handwerker großzügiger kalkuliert und auch abgerechnet.

Um Malerarbeiten oder WDVS  vernünftig auszuschreiben sollte eine gründliche Untergrundprüfung voran gehen.

Was noch zur Arbeit eines Sachverständigen gehört erfahren Sie nächste Woche!


Natürlich begleiten wir gerne Ihre Renovierungsmaßnahmen. Wir analysieren Ihr Gebäude, erstellen Ausschreibungen und unterstützen Sie bei der Handwerkersuche. Auf Wunsch begleiten wir die Fassadenarbeiten bis zur Abnahme und prüfen die Handwerkerrechnung.

Telefonische Erstberatung oder per E-Mail kostenlos!

Ihre Anfrage per E-Mail an Schlau am Bau

Rufen Sie jetzt an unter 01 57 5 – 24 64 78 0

Weitere typische Mängel in unserer Schadensgalerie.

Weitere Infos auch in unserem Downloadbereich.

Jetzt auch mit Download-Bereich

Neu auf unserer Seite ist jetzt ein Downloadbereich der nach und nach mit Inhalten befüllt wird. Klicken Sie sich einfach rein.


Natürlich begleiten wir gerne Ihre Renovierungsmaßnahmen. Wir analysieren Ihr Gebäude, erstellen Ausschreibungen und unterstützen Sie bei der Handwerkersuche. Auf Wunsch begleiten wir die Fassadenarbeiten bis zur Abnahme und prüfen die Handwerkerrechnung.

Telefonische Erstberatung oder per E-Mail kostenlos!

Ihre Anfrage per E-Mail an Schlau am Bau

Rufen Sie jetzt an unter 01 57 5 – 24 64 78 0

Weitere typische Mängel in unserer Schadensgalerie.

Weitere Infos auch in unserem Downloadbereich.

Sie finden uns auch in Facebook:

https://www.facebook.com/koester.wolfgang/

Bauschäden nehmen zu

Im Bauschadensbericht, in Auftrag gegeben vom Bauherren Schutzbund e.V. steht es schwarz auf weiß. Die Bauschäden bei der Errichtung von Neubauten nehmen zu.

Doch was kann der Bauherr dagegen tun?

Eine Möglichkeit wäre die Baubegleitung durch einen Sachverständigen. Wir führen die Baubegleitung durch, überprüfen die richtige Ausführung schon während der Bauphase und nehmen einzelne Gewerke ab.  Der Umfang der Leistung und damit die Kosten können individuell festgelegt werden.

 

Bauschadensbericht aus der Zeitschrift „Der Bausachverständige“


Natürlich begleiten wir gerne Ihre Renovierungsmaßnahmen. Wir analysieren Ihr Gebäude, erstellen Ausschreibungen und unterstützen Sie bei der Handwerkersuche. Auf Wunsch begleiten wir die Fassadenarbeiten bis zur Abnahme und prüfen die Handwerkerrechnung.

Telefonische Erstberatung oder per E-Mail kostenlos!

Ihre Anfrage per E-Mail an Schlau am Bau

Rufen Sie jetzt an unter 01 57 5 – 24 64 78 0

Weitere typische Mängel in unserer Schadensgalerie.

Weitere Infos auch in unserem Downloadbereich.

Sie finden uns auch in Facebook:

https://www.facebook.com/koester.wolfgang/

Verified by ExactMetrics