Was ist eigentlich eine Schlussrechnung?

Die Schlussrechnung ist die Aufrechnung aller Leistungen des Handwerkers. Gab es bereits Abschlagszahlungen werden auch diese in der Schlussrechnung aufgerechnet. Die ermittelte Summe ergibt die Schlusszahlung. Akzeptiert der Handwerker die Schlusszahlung ohne Widerspruch, sind mit ihr alle vertraglichen Leistungen beglichen.
Vor der Schlusszahlung sollte unbedingt eine Abnahme der Leistungen durch den Bauherren erfolgen.

Natürlich begleiten wir gerne Ihre Renovierungsmaßnahmen. Wir analysieren Ihr Gebäude, erstellen Ausschreibungen und unterstützen Sie bei der Handwerkersuche. Auf Wunsch begleiten wir die Fassadenarbeiten bis zur Abnahme und prüfen die Handwerkerrechnung.

Telefonische Erstberatung oder per E-Mail kostenlos!

Ihre Anfrage per E-Mail an Schlau am Bau

Rufen Sie jetzt an unter 01 57 5 – 24 64 78 0

Was ist eigentlich eine Abschlagszahlung?

Eine Abschlagszahlung kann mit dem Bauhandwerker vertraglich vereinbart werden. So besteht für den Handwerker die Möglichkeit, schon während der Bauphase einen teil seiner Leistungen in Rechnung zu stellen. Man kann dabei einen Zahlungsplan vereinbaren, wann die Abschlagszahlungen gestellt werden können, z.B. nach Erfüllung gewisser Leistungen aus dem Leistungsverzeichnis.

Die Abrechnung der gesamten Leistung erfolgt dann mit der Schlussrechnung. Die Bezahlung der Restsumme erfolgt in der Regel nach der erfolgten Abnahme.

Natürlich begleiten wir gerne Ihre Renovierungsmaßnahmen. Wir analysieren Ihr Gebäude, erstellen Ausschreibungen und unterstützen Sie bei der Handwerkersuche. Auf Wunsch begleiten wir die Fassadenarbeiten bis zur Abnahme und prüfen die Handwerkerrechnung.

Telefonische Erstberatung oder per E-Mail kostenlos!

Ihre Anfrage per E-Mail an Schlau am Bau

Rufen Sie jetzt an unter 01 57 5 – 24 64 78 0

Baubegleitung durch Sachverständige

Teil der Baubegleitung - die Feuchtemessung

In meiner Praxis kümmere ich mich immer wieder um mangelhafte Ausführungen von Handwerksleistungen. Oft bleiben meine Kunden trotz intensiver Bemühungen durch mich und ggfs. einem Rechtsanwalt auf zusätzliche Kosten sitzen. Um hier meine Kunden bestmöglich zu unterstützen biete ich auch eine sog. Baubegleitung an.

Die Baubegleitung umfasst in einem weiteren Sinn die Unterstützung des Bauherrn durch mich als Sachverständigen von der Analyse des Bauwerks bis zur Abrechnung der gesamten Handwerkerleistungen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Leistungen in einem Altbau oder einem Neubau ausgeführt werden.

Je nach Wunsch der Bauherren können unterschiedliche Module beauftragt werden:

    • Bauwerksprüfung, Schadensermittlung und Ausschreibung
    • Unterstützung bei der Vergabe der Arbeiten und Bauüberwachung
    • Begleitung der Abnahme und Rechnungsprüfung

Dabei ist es egal ob es sich um einen Neubau oder Altbau handelt. Meine eigene Spezialität sind Putz- und Trockenbauarbeiten, Malerarbeiten, WDVS sowie Betonsanierung. Gerne erstellen wir Ihnen ein kostenloses Angebot für unsere Baubegleitung.


Natürlich begleiten wir gerne Ihre Renovierungsmaßnahmen. Wir analysieren Ihr Gebäude, erstellen Ausschreibungen und unterstützen Sie bei der Handwerkersuche. Auf Wunsch begleiten wir die Fassadenarbeiten bis zur Abnahme und prüfen die Handwerkerrechnung.

Telefonische Erstberatung oder per E-Mail kostenlos!

Ihre Anfrage per E-Mail an Schlau am Bau

Rufen Sie jetzt an unter 01 57 5 – 24 64 78 0

Weitere typische Mängel in unserer Schadensgalerie.

Weitere Infos auch in unserem Downloadbereich.

Sie finden uns auch in Facebook:

https://www.facebook.com/koester.wolfgang/

Fortbildung für Betonsanierung erfolgreich absolviert

Rissanierung

Auch im fortgeschrittenen Alter muss man ab und zu die Schulbank drücken. Um die Qualifikation zur Betonsanierung zu erhalten muss der SIVV Schein (SIVV = Schützen, Instandsetzen, Verbinden und Verstärken von Betonbauteilen) alle drei Jahre aufgefrischt werden.
Den zweitägigen Theorie- und Praxiskurs konnte ich bei der Elias-Holl-Bauinnung in Augsburg diese Tage erfolgreich absolvieren. Kontinuierliche Weiterbildung zahlt sich aus, auch für meine Kunden, die auf mein in vielen Jahren erworbenes Fachwissen vertrauen können.

SIVV Schein 1999

Aus der Praxis – Fensteranstriche

Wieder einmal das Thema Fenster. Hier sollte ein Malerbetrieb Fenster für eine Eigentümergemeinschaft lasieren. Leider lief die Ausführung ziemlich schief. Die einfachsten Regeln der Technik wurden nicht eingehalten.
Dass dann noch Schleifspuren in den Fensterscheiben zu finden waren, setzt der ganzen Fehlleistung noch die Krone auf.
Die Beauftragung erfolgte mündlich. Trotzdem müssen bestimmte Regeln, z.B. die Anerkannten Regeln der Technik, immer zwingend eingehalten werden. Denken Sie auch immer daran, die wichtigsten Punkte einer Beauftragung schriftlich fest zu halten. Eine kostenlose Checkliste zur Beauftragung können sie hier herunter laden.

Schleifspuren in der Fensterscheibe
Mangelhafter Fensteranstrich
Holzschäden wurden nicht repariert

 


Natürlich begleiten wir gerne Ihre Renovierungsmaßnahmen. Wir analysieren Ihr Gebäude, erstellen Ausschreibungen und unterstützen Sie bei der Handwerkersuche. Auf Wunsch begleiten wir die Fassadenarbeiten bis zur Abnahme und prüfen die Handwerkerrechnung.

Telefonische Erstberatung oder per E-Mail kostenlos!

Ihre Anfrage per E-Mail an Schlau am Bau

Rufen Sie jetzt an unter 01 57 5 – 24 64 78 0

Weitere typische Mängel in unserer Schadensgalerie.

Weitere Infos auch in unserem Downloadbereich.

Schaden am WDVS # 2

Noch ein Schaden aus meiner Besichtigung in der vergangenen Woche. Auch hier fehlen die schlagregendichten Anschlüsse. Diese werden entweder durch ein bituminiertes, vorkomprimiertes Dehnfugenband (Kompriband) hergestellt, oder durch vorgefertigte Anputzleisten.

Leider ein häufig anzutreffender Sachmangel.

Anschluss ohne Kompriband

 

Natürlich begleiten wir gerne Ihre Renovierungsmaßnahmen. Wir analysieren Ihr Gebäude, erstellen Ausschreibungen und unterstützen Sie bei der Handwerkersuche. Auf Wunsch begleiten wir die Fassadenarbeiten bis zur Abnahme und prüfen die Handwerkerrechnung.

Telefonische Erstberatung oder per E-Mail kostenlos!

Ihre Anfrage per E-Mail an Schlau am Bau

Rufen Sie jetzt an unter 01 57 5 – 24 64 78 0

Weitere typische Mängel in unserer Schadensgalerie.

Weitere Infos auch in unserem Downloadbereich.

Die beste Zeit für Fassadenanstriche

Ich werde öfter gefragt, ab wann man eigentlich einen Fassadenanstrich ausführen kann. Eine Antwort darauf möchte ich heute geben.
Natürlich muss die Witterung es zulassen. D.h. es muss frostfrei sein und es darf nicht regnen. Die Farbenhersteller geben in der Regel vor, das bis zur vollständigen Trocknung die Temperaturen nicht unter 5°C (Luft und Untergrund) sinken dürfen.  Bleibt also die Frage, wie lange die Farbe zum trocknen benötigt?
Hersteller geben ihre Trocknungszeiten in den technischen Merkblättern an. Dabei werden meistens 12 – 24 Stunden genannt. Aber Vorsicht! Die Angaben beziehen sich auf ein Standard-Klima von 21° C bei 55% rel. Luftfeuchte.
Faustregel: Reduziert sich die Temperatur um die Hälfte, wird die doppelte Trocknungszeit benötigt.
Selbst wenn der Anstrichfilm oberflächlich schon trocken ist, kann die darunter liegende Farbschicht durchaus noch länger feucht sein, so dass bei einer Beanspruchung durch Regen der Anstrich immer noch zerstört werden kann.
Weitere Infos zum Thema Fassadenanstrich finden Sie hier auf meiner Homepage, oder auch in Facebook unter:

https://www.facebook.com/koester.wolfgang

oder meinem Kanal auf Youtube:

https://www.youtube.com/channel/UCm1oIcrPM0JgLvxU41I810w

Oder Sie schicken mir Ihre Anfrage per E-Mail an wk@maler-sv.info oder kontaktieren mich über das Handy (auch WhatsApp) unter der Nummer 01575 2464780.

Riss in Estrich – Bad Tölz

Riss in Bodenfläche
Riss an einem Designboden in Bad Tölz

Da durch den Handwerker nicht ausreichend Dehnfugen vorgesehen waren, entstanden Spannungsrisse in dem hochwertigen Estrich. Die einschlägigen Normen wurden nicht eingehalten. So schnell die Ursache ermittelt waren, so aufwändig ist die Sanierung. Eigentlich müsste hier der komplette Estrich entfernt und neu eingebracht werden. Der Kunde einigte sich aber finanziell mit dem Handwerker.

Selbstverständlich unterstütze ich Sie als Sachverständiger auch bei Verhandlungen mit den Handwerkern.

Meine Seite auf Facebook

Meine Beiträge auf Pinterest

 

 

 

Die Arbeit des Sachverständigen – Abnahme

Betrachtet man die Arbeiten eines Sachverständigen so gibt es drei wesentliche Tätigkeitsfelder die sich aus dem Bauablauf ergeben.

Nach der Fertigstellung der Leistung kommt ein ganz entscheidender Punkt: Die Abnahme! Mit der Abnahme stellt der Auftraggeber, also Sie, die ordnungsgemäße Fertigstellung der Leistung fest. Die Abnahme ist Voraussetzung für die Fälligkeit der Schlussrechnung und Beginn des Gewährleistungszeitraumes.

Auch hier ist der Sachverständige gefragt um einen Vergleich zwischen der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit und dem hergestellten Werk anzustellen. Mit anderen Worten, ist Leistung frei von Sachmängeln oder muss nachgebessert werden?

Natürlich begleiten wir gerne Ihre Renovierungsmaßnahmen. Wir analysieren Ihr Gebäude, erstellen Ausschreibungen und unterstützen Sie bei der Handwerkersuche. Auf Wunsch begleiten wir die Fassadenarbeiten bis zur Abnahme und prüfen die Handwerkerrechnung.

Telefonische Erstberatung oder per E-Mail kostenlos!

Ihre Anfrage per E-Mail an Schlau am Bau

Rufen Sie jetzt an unter 01 57 5 – 24 64 78 0

Weitere typische Mängel in unserer Schadensgalerie.

Weitere Infos auch in unserem Downloadbereich.

Verified by ExactMetrics