Abnahme nach §640 BGB und VOB §12

Die Abnahme eines Bauwerks ist ein entscheidender Schritt im Bauprozess, der rechtlich durch die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) geregelt wird. Gemäß §640 BGB und VOB §12 werden die Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer in Bezug auf die Abnahme detailliert festgelegt.

Allgemeines

Gemäß §640 BGB ist die Abnahme ein wesentlicher Bestandteil des Werkvertrags und erfolgt, sobald das Werk fertiggestellt ist. Sie markiert den Zeitpunkt, ab dem der Auftraggeber das Bauwerk als vertragsgemäß und mängelfrei akzeptiert. Die VOB ergänzt diese Regelung in §12 und definiert die Abnahme als förmliche Handlung, bei der Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam das Bauwerk besichtigen und den Abnahmetermin festlegen.

Der Prozess der Abnahme dient dazu, sicherzustellen, dass das Bauwerk den vereinbarten Anforderungen entspricht. Beide Parteien haben dabei spezifische Pflichten zu erfüllen. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass das Werk vertragsgemäß und frei von Mängeln ist, während der Auftraggeber die Möglichkeit hat, das Bauwerk eingehend zu prüfen und eventuelle Mängel zu reklamieren.

Die Abnahme

Während der Abnahme gemäß §640 BGB und VOB §12 wird ein Abnahmeprotokoll erstellt, das alle relevanten Details und Feststellungen enthält. Dieses Protokoll ist ein wichtiges Dokument, da es im Streitfall als Beweismittel dienen kann. Es sollte alle Mängel, Abweichungen von den Vertragsvorgaben und Vereinbarungen über eventuelle Mängelbeseitigungen genau festhalten.

Die Abnahme kann in zwei Formen erfolgen: förmlich oder konkludent. Die förmliche Abnahme nach §640 BGB und VOB §12 erfordert die gemeinsame Besichtigung des Bauwerks durch Auftraggeber und Auftragnehmer. Beide Parteien müssen dem Bauwerk zustimmen und dies im Abnahmeprotokoll dokumentieren. Bei der konkludenten Abnahme akzepiert der Auftraggeber das Werk stillschweigend, beispielsweise durch Nutzung oder Zahlung des Werklohns.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Abnahme gemäß §640 BGB und VOB §12 nicht bedeutet, dass spätere Mängel nicht mehr geltend gemacht werden können. Allerdings müssen offensichtliche Mängel sofort gerügt werden, während versteckte Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden können.

Die VOB sieht zudem vor, dass der Auftragnehmer für Mängelbeseitigungen während der Gewährleistungsfrist verantwortlich ist. Während dieser Zeit ist der Auftraggeber berechtigt, Mängel zu reklamieren, und der Auftragnehmer muss diese ohne zusätzliche Kosten beheben. Das Abnahmeprotokoll spielt dabei eine entscheidende Rolle, da es als Grundlage für die Bewertung von Mängelansprüchen dient.

Abnahmeverweigerung

Ein häufiges Streitthema im Zusammenhang mit der Abnahme nach §640 BGB und VOB §12 ist die Frage der Abnahmeverweigerung. Der Auftraggeber kann die Abnahme verweigern, wenn das Bauwerk nicht vertragsgemäß ist oder wesentliche Mängel aufweist. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Mängel zu beseitigen, bevor die Abnahme erfolgen kann. Diese Verweigerung muss jedoch begründet und nachvollziehbar sein.

Zusammenfassung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Abnahme nach §640 BGB und VOB §12 einen zentralen Punkt im Bauprozess darstellt. Sie dient der Sicherstellung, dass das Bauwerk den vertraglichen Vereinbarungen entspricht und ermöglicht es beiden Parteien, ihre Rechte und Pflichten klar zu definieren. Ein sorgfältig erstelltes Abnahmeprotokoll ist dabei unerlässlich, um im Falle von Meinungsverschiedenheiten als rechtssicheres Dokument zu dienen.


Natürlich begleiten wir gerne Ihre Renovierungsmaßnahmen. Wir analysieren Ihr Gebäude, erstellen Ausschreibungen und unterstützen Sie bei der Handwerkersuche. Auf Wunsch begleiten wir die Fassadenarbeiten bis zur Abnahme und prüfen die Handwerkerrechnung.

Telefonische Erstberatung oder per E-Mail kostenlos!

Ihre Anfrage per E-Mail an Schlau am Bau

Rufen Sie jetzt an unter 01 57 5 – 24 64 78 0

Weitere typische Mängel in unserer Schadensgalerie.

Weitere Infos auch in unserem Downloadbereich.

Sie finden uns auch in Facebook:

https://www.facebook.com/koester.wolfgang/

Homepage

 

Was ist eigentlich eine Abschlagszahlung?

Eine Abschlagszahlung kann mit dem Bauhandwerker vertraglich vereinbart werden. So besteht für den Handwerker die Möglichkeit, schon während der Bauphase einen teil seiner Leistungen in Rechnung zu stellen. Man kann dabei einen Zahlungsplan vereinbaren, wann die Abschlagszahlungen gestellt werden können, z.B. nach Erfüllung gewisser Leistungen aus dem Leistungsverzeichnis.

Die Abrechnung der gesamten Leistung erfolgt dann mit der Schlussrechnung. Die Bezahlung der Restsumme erfolgt in der Regel nach der erfolgten Abnahme.

Natürlich begleiten wir gerne Ihre Renovierungsmaßnahmen. Wir analysieren Ihr Gebäude, erstellen Ausschreibungen und unterstützen Sie bei der Handwerkersuche. Auf Wunsch begleiten wir die Fassadenarbeiten bis zur Abnahme und prüfen die Handwerkerrechnung.

Telefonische Erstberatung oder per E-Mail kostenlos!

Ihre Anfrage per E-Mail an Schlau am Bau

Rufen Sie jetzt an unter 01 57 5 – 24 64 78 0

Schaden am WDVS # 1

Kabeldurchführung im WDVS

„Alle Anschlüsse eines WDVS müssen schlagregendicht ausgeführt werden“, so steht es in den technischen Regeln für Wärmedämmverbundsysteme.

Ein Kunde bat mich, seine im letzten Jahr gedämmte Fassade zu untersuchen. Hier ein Beispielfoto. Es zeigt die Kabeldurchführung eines Temperaturaußenfühlers  durch die Dämmung. Man sieht sehr gut, dass hier kein Kompriband verwendet wurde. Hier ist dem Eintritt von Regenwasser Tür und Tor geöffnet, Schimmelschäden im Inneren sind nur eine Folge davon.

Kabeldurchführung im WDVS
Kabeldurchführung im WDVS

Natürlich begleiten wir gerne Ihre Renovierungsmaßnahmen. Wir analysieren Ihr Gebäude, erstellen Ausschreibungen und unterstützen Sie bei der Handwerkersuche. Auf Wunsch begleiten wir die Fassadenarbeiten bis zur Abnahme und prüfen die Handwerkerrechnung.

Telefonische Erstberatung oder per E-Mail kostenlos!

Ihre Anfrage per E-Mail an Schlau am Bau

Rufen Sie jetzt an unter 01 57 5 – 24 64 78 0

Verified by ExactMetrics