Aus der Praxis – Fensteranstriche

Wieder einmal das Thema Fenster. Hier sollte ein Malerbetrieb Fenster für eine Eigentümergemeinschaft lasieren. Leider lief die Ausführung ziemlich schief. Die einfachsten Regeln der Technik wurden nicht eingehalten.
Dass dann noch Schleifspuren in den Fensterscheiben zu finden waren, setzt der ganzen Fehlleistung noch die Krone auf.
Die Beauftragung erfolgte mündlich. Trotzdem müssen bestimmte Regeln, z.B. die Anerkannten Regeln der Technik, immer zwingend eingehalten werden. Denken Sie auch immer daran, die wichtigsten Punkte einer Beauftragung schriftlich fest zu halten. Eine kostenlose Checkliste zur Beauftragung können sie hier herunter laden.

Schleifspuren in der Fensterscheibe
Mangelhafter Fensteranstrich
Holzschäden wurden nicht repariert

Die beste Zeit für Fassadenanstriche

Ich werde öfter gefragt, ab wann man eigentlich einen Fassadenanstrich ausführen kann. Eine Antwort darauf möchte ich heute geben.
Natürlich muss die Witterung es zulassen. D.h. es muss frostfrei sein und es darf nicht regnen. Die Farbenhersteller geben in der Regel vor, das bis zur vollständigen Trocknung die Temperaturen nicht unter 5°C (Luft und Untergrund) sinken dürfen.  Bleibt also die Frage, wie lange die Farbe zum trocknen benötigt?
Hersteller geben ihre Trocknungszeiten in den technischen Merkblättern an. Dabei werden meistens 12 – 24 Stunden genannt. Aber Vorsicht! Die Angaben beziehen sich auf ein Standard-Klima von 21° C bei 55% rel. Luftfeuchte.
Faustregel: Reduziert sich die Temperatur um die Hälfte, wird die doppelte Trocknungszeit benötigt.
Selbst wenn der Anstrichfilm oberflächlich schon trocken ist, kann die darunter liegende Farbschicht durchaus noch länger feucht sein, so dass bei einer Beanspruchung durch Regen der Anstrich immer noch zerstört werden kann.
Weitere Infos zum Thema Fassadenanstrich finden Sie hier auf meiner Homepage, oder auch in Facebook unter:

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oder meinem Kanal auf Youtube:

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Oder Sie schicken mir Ihre Anfrage per E-Mail an wk@maler-sv.info oder kontaktieren mich über das Handy (auch WhatsApp) unter der Nummer 01575 2464780.

Aus meiner Praxis – Fassade in München

Fassade mit Algenbewuchs
Algen- und Pilzbefall an Fassade in München

Hier sollte ich meinen Kunden hinsichtlich der Ausschreibung für die Fassadenrenovierung beraten. Das Gebäude in München, sonst baulich in einem guten Zustand, hatte an der West- und Nordseite einen Algenbefall. Hinzu kam, das eine Giebelwand vorher einen Bewuchs mit einer Kletterpflanze hatte.

Ich habe dem Kunden nach der Untergrundprüfung empfohlen, die Fassade gründlich mit einem Hochdruckreiniger abzuwaschen, danach ein Universal-Algizid/Fungizid zu streichen um die Fassade zu desinfizieren.

Die Reste des Bewuchses wurden zuvor mit einem Gasbrenner abgeflammt, was aufgrund der monolithischen Bauweise des Gebäudes kein Problem darstellte (Vorsicht auf WDVS mit Polystyrol-Hartschaumplatten). Durch Probeanstriche wurde ermittelt, ob ein Zwischenanstrich mit einer Isolierfarbe notwendig würde, was auch der Fall war.

Der gesamte Anstrichaufbau nach dem Fungizid bestand also aus Tiefgrund, Isolierfarbe und einem zweimaligen Anstrich mit Siliconharz-Fassadenfarbe. Die Farbe war hierbei algizid/fungizid eingestellt, um einen erneuten Bewuchs von Algen möglichst zu verzögern.

Aus meiner Praxis – Fassade in Neubiberg

Abgeplatzte Putzflächen einer Fassade
Putzschaden an Wohnhaus in Miebach

Beim Verputzen eines Wohnhauses wurde nicht ausreichend grundiert. Deswegen kam es zu partiellen Abplatzungen. Meine Empfehlung war, um Folgeschäden zu vermeiden, den ganzen Putz zu entfernen und neu aufzubringen.
Achten sie bei der Auswahl Ihrer Handwerker auf Zuverlässigkeit. Holen Sie sich Referenzen ein. Gerne unterstütze ich auch bei der Auswahl von Handwerkern.

Der geregelte Ablauf von Bauleistungen – die Abnahme

Angenommen, Sie haben alles richtig gemacht. Das Leistungssoll wurde definiert. Der Handwerker hat die beauftragten Leistungen ausgeführt, und teilt Ihnen nun mit, die Arbeiten seien fertig. Was folgt nun?

Darauf sollte die Abnahme der Leistung erfolgen. Die Abnahme ist ein Rechtsgeschäft und hat ein paar einschneidende Konsequenzen. Mit der Abnahme teilt der Bauherr dem Handwerker mit: Die Arbeiten sind in Ordnung. Mit der Abnahme bestätigt der Bauherr die Erfüllung des Leistungssoll.

Erst nach erfolgter Abnahme wird die Rechnung fällig. Für den Handwerker beginnt mit der Abnahme der vertraglich vereinbarte Gewährleistungszeitraum.
Sie sollten also bei der Abnahme genau hinsehen. Spätere, offensichtliche Mängel können nicht mehr reklamiert werden.

Im Idealfall erfolgt die Abnahme im Beisein des Handwerkers. Die Abnahme kann wegen kleiner Mängel nicht verweigert werden. Es ist sehr nützlich, ein Protokoll der Abnahme anzufertigen, in dem die Abnahme bestätigt wird. Eventuelle Mängel werden protokolliert. Am Ende wird festgelegt, bis zu welchem Datum die Mängel beseitigt werden. Das Protokoll wird mit Datum und Unterschrift versehen.

Natürlich begleite ich Sie als Bauherren während der Bauphase und unterstütze Sie auch bei der Abnahme! Rufen Sie mich einfach an falls Sie Fragen hierzu haben.

Der geregelte Ablauf von Bauleistungen – der Mangel

In meiner Praxis als Sachverständiger höre ich immer wieder den Begriff „Mangel“. Damit bezeichnen Laien gerne einen Fehler in der Ausführung. Das ist einigermaßen richtig, führt  aber im Falle eines (Rechts)Streites zu einigem Ärger. Deswegen möchte ich heute den Begriff des Mangels etwas näher beleuchten.

Grundsätzlich (und vereinfacht gesagt) ist der Mangel, oder besser gesagt, der Sachmangel die Abwesenheit einer vertraglich zugesagten Eigenschaft des Werkes, der Leistung also. Und da beginnt das Dilemma oft schon. Weil in vielen Fällen nicht genau festgelegt wird, was denn den zugesagten Eigenschaften, also dem Leistungssoll entspricht.

Im Umkehrschluss bedeutet das, die Leistung sollte durch den Bauhandwerker durch ein Angebot klar beschrieben werden. In der Regel umfasst ein Angebot eine oder mehrere Positionen, in denen dann die einzelnen Leistungen beschrieben sind. Zusätzlich zur eigentlichen Leistungsbeschreibung kommt dann noch eine Angabe der Menge (Stück, Quadratmeter, Laufmeter, usw.), sowie des Einheitspreises pro Mengeneinheit.

Bestehen sie also als Kunde darauf, dass die auszuführende Leistung in einem Angebot schriftlich aufgeführt wird. Die Beauftragung erfolgt dann auf Grundlage des Angebotes.

Natürlich prüfe ich für Sie als Sachverständiger Angebote von Malern, Putzern, Trockenbauern, Bodenlegern und anderen Gewerken auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Warum überhaupt ein Sachverständiger? #3

Betrachtet man die Arbeiten eines Sachverständigen so gibt es drei wesentliche Tätigkeitsfelder die sich aus dem Bauablauf ergeben.

Nach der Fertigstellung der Leistung kommt ein ganz entscheidender Punkt: Die Abnahme! Mit der Abnahme stellt der Auftraggeber, also Sie, die ordnungsgemäße Fertigstellung der Leistung fest. Die Abnahme ist Voraussetzung für die Fälligkeit der Schlussrechnung und Beginn des Gewährleistungszeitraumes.

Auch hier ist der Sachverständige gefragt um einen Vergleich zwischen der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit und dem hergestellten Werk anzustellen. Mit anderen Worten, ist Leistung frei von Sachmängeln oder muss nachgebessert werden?

Aus der Praxis – Fenster

Auf die Empfehlung eines Kollegen meldet sich ein Kunde:
Bei Malerarbeiten wurden die Fensterscheiben beschädigt. Der Maler hat beim Schleifen der Fenster nicht aufgepasst und den Scheiben Schleifspuren zugefügt.

Meine Leistung:

Aufnahme des Schaden vor Ort, ein Gutachten mit Fotodokumentation. Der Kunde bekommt den Schaden durch die Versicherung des Malers ersetzt

Herzlich Willkommen!

Willkommen auf meiner Homepage.  Mein Name ist Wolfgang Köster und ich bin Sachverständiger für Malerarbeiten und WDVS.  Daneben bin ich noch Sachkundiger für Schäden an Gebäuden und Immobilienbewertung. Hier finden Sie nützliche Informationen rund um Thema Malerarbeiten und WDVS (Wärmedämmverbundsysteme). Falls Sie Fragen haben oder mich beauftragen wollen kommen Sie gerne auf mich zu. Sie erreichen mich telefonisch unter der Nummer 0157-5246 4780 oder per E-Mail (wk@maler-sv.info).