Der geregelte Ablauf von Bauleistungen – die Abnahme

Angenommen, Sie haben alles richtig gemacht. Das Leistungssoll wurde definiert. Der Handwerker hat die beauftragten Leistungen ausgeführt, und teilt Ihnen nun mit, die Arbeiten seien fertig. Was folgt nun?

Darauf sollte die Abnahme der Leistung erfolgen. Diese ist ein Rechtsgeschäft und hat ein paar einschneidende Konsequenzen. Mit der Abnahme teilt der Bauherr dem Handwerker mit: Die Arbeiten sind in Ordnung. Mit der Abnahme bestätigt der Bauherr die Erfüllung des Leistungssoll.

Erst nach erfolgter Abnahme wird die Rechnung fällig. Für den Handwerker beginnt damit der vertraglich vereinbarte Gewährleistungszeitraum.
Sie sollten also bei der Abnahme genau hinsehen. Spätere, offensichtliche Mängel können nicht mehr reklamiert werden.

Im Idealfall erfolgt die Abnahme im Beisein des Handwerkers. Sie kann wegen kleiner Mängel nicht verweigert werden. Es ist sehr nützlich, ein Abnahmeprotokoll  anzufertigen, in dem die ausgeführte Leistung bestätigt wird. Eventuelle Mängel werden protokolliert. Am Ende wird festgelegt, bis zu welchem Datum die Mängel beseitigt werden. Das Protokoll wird mit Datum und Unterschrift versehen.


Natürlich begleiten wir gerne Ihre Renovierungsmaßnahmen. Wir analysieren Ihr Gebäude, erstellen Ausschreibungen und unterstützen Sie bei der Handwerkersuche. Auf Wunsch begleiten wir die Fassadenarbeiten bis zur Abnahme und prüfen die Handwerkerrechnung.

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Der geregelte Ablauf von Bauleistungen – der Mangel

In meiner Praxis als Sachverständiger höre ich immer wieder den Begriff „Mangel“. Damit bezeichnen Laien gerne einen Fehler in der Ausführung. Das ist einigermaßen richtig, führt  aber im Falle eines (Rechts)Streites zu einigem Ärger. Deswegen möchte ich heute den Begriff des Mangels etwas näher beleuchten.

Grundsätzlich (und vereinfacht gesagt) ist der Mangel, oder besser gesagt, der Sachmangel die Abwesenheit einer vertraglich zugesagten Eigenschaft des Werkes, der Leistung also. Und da beginnt das Dilemma oft schon. Weil in vielen Fällen nicht genau festgelegt wird, was denn den zugesagten Eigenschaften, also dem Leistungssoll entspricht.

Im Umkehrschluss bedeutet das, die Leistung sollte durch den Bauhandwerker durch ein Angebot klar beschrieben werden. In der Regel umfasst ein Angebot eine oder mehrere Positionen, in denen dann die einzelnen Leistungen beschrieben sind. Zusätzlich zur eigentlichen Leistungsbeschreibung kommt dann noch eine Angabe der Menge (Stück, Quadratmeter, Laufmeter, usw.), sowie des Einheitspreises pro Mengeneinheit.

Bestehen sie also als Kunde darauf, dass die auszuführende Leistung in einem Angebot schriftlich aufgeführt wird. Die Beauftragung erfolgt dann auf Grundlage des Angebotes.

Natürlich prüfe ich für Sie als Sachverständiger Angebote von Malern, Putzern, Trockenbauern, Bodenlegern und anderen Gewerken auf Richtigkeit und Vollständigkeit.


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Die Arbeit des Sachverständigen – Abnahme

Betrachtet man die Arbeiten eines Sachverständigen so gibt es drei wesentliche Tätigkeitsfelder die sich aus dem Bauablauf ergeben.

Nach der Fertigstellung der Leistung kommt ein ganz entscheidender Punkt: Die Abnahme! Mit der Abnahme stellt der Auftraggeber, also Sie, die ordnungsgemäße Fertigstellung der Leistung fest. Die Abnahme ist Voraussetzung für die Fälligkeit der Schlussrechnung und Beginn des Gewährleistungszeitraumes.

Auch hier ist der Sachverständige gefragt um einen Vergleich zwischen der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit und dem hergestellten Werk anzustellen. Mit anderen Worten, ist Leistung frei von Sachmängeln oder muss nachgebessert werden?

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Die Arbeit des Sachverständigen – Planung

Betrachtet man die Arbeiten eines Sachverständigen, so gibt es drei wesentliche Tätigkeitsfelder die sich aus dem Bauablauf ergeben.

Die Planungsphase:
Sie beabsichtigen Bauaufträge zu vergeben. Dann ist es sinnvoll, diese Leistungen grundlegend zu planen, auszuschreiben und an einen geeigneten Handwerker zu vergeben. Gerade in dieser frühen Phase ist es wichtig, alle Leistungen zu erfassen und sich entsprechend anbieten zu lassen.  Nachtragsangebote für nicht ausgeschriebene Leistungen werden in der Regel durch die Handwerker großzügiger kalkuliert und auch abgerechnet.

Um Malerarbeiten oder WDVS  vernünftig auszuschreiben sollte eine gründliche Untergrundprüfung voran gehen.

Was noch zur Arbeit eines Sachverständigen gehört erfahren Sie nächste Woche!


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WDVS und Fensterbleche – Mängel bei der Ausführung

Leider werden bei der Ausführung von WDVS immer wieder die Fensterbleche falsch gesetzt. Diese sollten in der Regel einen Überstand über die Fassade von 3 – 4 cm haben.  Abhängig von der Fassadenhöhe auch mehr.  Rolladenschienen sollten auf dem Blech enden und nicht auf den Bordprofilen um hier einen Wassereintritt zu vermeiden.
Aufgrund der Fehlerhäufigkeit wird unter Fachleuten auch immer wieder eine Wannenausbildung als zweite Dichtungsebene diskutiert.

Solche Fehler, die dem Laien kaum auffallen aber im Nachhinein viel Geld kosten können, werden durch eine fachlich richtige Ausschreibung und die Kontrolle während der Bauphase wirkungsvoll verhindert.

Zu geringer Überstand eines Fensterbleches. Verschmutzungen sind hier vorprogrammiert.

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Bauschäden nehmen zu

Im Bauschadensbericht, in Auftrag gegeben vom Bauherren Schutzbund e.V. steht es schwarz auf weiß. Die Bauschäden bei der Errichtung von Neubauten nehmen zu.

Doch was kann der Bauherr dagegen tun?

Eine Möglichkeit wäre die Baubegleitung durch einen Sachverständigen. Wir führen die Baubegleitung durch, überprüfen die richtige Ausführung schon während der Bauphase und nehmen einzelne Gewerke ab.  Der Umfang der Leistung und damit die Kosten können individuell festgelegt werden.

 

Bauschadensbericht aus der Zeitschrift „Der Bausachverständige“


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Zum Thema: Handwerkerpreise:

Bleibt natürlich die spannende Frage wie man einen guten Handwerker findet. Aber auch hier kann ich für Sie tätig werden. Ich erstelle Ausschreibungen, suche die passenden Handwerker aus und überwache die Arbeiten während der Ausführung. Selbstverständlich führe ich auch die Abnahme der Leistung durch.

Aus der Praxis – Fenster

Auf die Empfehlung eines Kollegen meldet sich ein Kunde:
Bei Malerarbeiten wurden die Fensterscheiben beschädigt. Der Maler hat beim Schleifen der Fenster nicht aufgepasst und den Scheiben Schleifspuren zugefügt.

Meine Leistung:

Aufnahme des Schaden vor Ort, ein Gutachten mit Fotodokumentation. Der Kunde bekommt den Schaden durch die Versicherung des Malers ersetzt

Aus der Praxis

Unter dieser Rubrik finden Sie interessante Fallbeispiele aus meiner Tätigkeit als Sachverständiger.

Ein Ehepaar möchte eine Wohnung kaufen und ist sich unsicher: Entspricht die Wohnung eigentlich dem genannten Standard? Oder soll hier eine „Mogelpackung“ verkauft werden?
Das Ehepaar sendet mir die Baubeschreibung zu und wir vereinbaren einen Ortstermin zusammen mit dem Bauträger. Nach der Überprüfung steht fest: Alles im Grünen Bereich.  Mit einem Gesamtaufwand von ca. 3 Stunden ein eher kleiner Auftrag, der trotztem gerne ausgeführt wurde!

Malerarbeiten wie sie sein sollen
Malerarbeiten wie sie sein sollen!
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