Aus meiner Praxis – Fassade in München

Fassade mit Algenbewuchs
Algen- und Pilzbefall an Fassade in München

Hier sollte ich meinen Kunden hinsichtlich der Ausschreibung für die Fassadenrenovierung beraten. Das Gebäude in München, sonst baulich in einem guten Zustand, hatte an der West- und Nordseite einen Algenbefall. Hinzu kam, das eine Giebelwand vorher einen Bewuchs mit einer Kletterpflanze hatte.

Ich habe dem Kunden nach der Untergrundprüfung empfohlen, die Fassade gründlich mit einem Hochdruckreiniger abzuwaschen, danach ein Universal-Algizid/Fungizid zu streichen um die Fassade zu desinfizieren.

Die Reste des Bewuchses wurden zuvor mit einem Gasbrenner abgeflammt, was aufgrund der monolithischen Bauweise des Gebäudes kein Problem darstellte (Vorsicht auf WDVS mit Polystyrol-Hartschaumplatten). Durch Probeanstriche wurde ermittelt, ob ein Zwischenanstrich mit einer Isolierfarbe notwendig würde, was auch der Fall war.

Der gesamte Anstrichaufbau nach dem Fungizid bestand also aus Tiefgrund, Isolierfarbe und einem zweimaligen Anstrich mit Siliconharz-Fassadenfarbe. Die Farbe war hierbei algizid/fungizid eingestellt, um einen erneuten Bewuchs von Algen möglichst zu verzögern.

Der geregelte Ablauf von Bauleistungen – die Abnahme

Angenommen, Sie haben alles richtig gemacht. Das Leistungssoll wurde definiert. Der Handwerker hat die beauftragten Leistungen ausgeführt, und teilt Ihnen nun mit, die Arbeiten seien fertig. Was folgt nun?

Darauf sollte die Abnahme der Leistung erfolgen. Die Abnahme ist ein Rechtsgeschäft und hat ein paar einschneidende Konsequenzen. Mit der Abnahme teilt der Bauherr dem Handwerker mit: Die Arbeiten sind in Ordnung. Mit der Abnahme bestätigt der Bauherr die Erfüllung des Leistungssoll.

Erst nach erfolgter Abnahme wird die Rechnung fällig. Für den Handwerker beginnt mit der Abnahme der vertraglich vereinbarte Gewährleistungszeitraum.
Sie sollten also bei der Abnahme genau hinsehen. Spätere, offensichtliche Mängel können nicht mehr reklamiert werden.

Im Idealfall erfolgt die Abnahme im Beisein des Handwerkers. Die Abnahme kann wegen kleiner Mängel nicht verweigert werden. Es ist sehr nützlich, ein Protokoll der Abnahme anzufertigen, in dem die Abnahme bestätigt wird. Eventuelle Mängel werden protokolliert. Am Ende wird festgelegt, bis zu welchem Datum die Mängel beseitigt werden. Das Protokoll wird mit Datum und Unterschrift versehen.

Natürlich begleite ich Sie als Bauherren während der Bauphase und unterstütze Sie auch bei der Abnahme! Rufen Sie mich einfach an falls Sie Fragen hierzu haben.

Schimmelgefahr – und was man dagegen tun kann

Langsam beginnt wieder die kalte Jahreszeit und damit steigt die Schimmelgefahr in unseren Wohnungen. Deswegen möchte ich mit einer kleinen Serie auf die Thematik eingehen und ein paar handfeste Tipps geben wie sich Schimmel vermeiden lässt.

Grundsätzlich benötigen Schimmelsporen nur einige wenige geeignete Bedingungen um wachsen und auskeimen zu können:

  • Geeignetes Substrat
  • Ausreichende Feuchte
  • Geeigneter Temperaturbereich
  • Geeigneter pH-Wert-Bereich
  • Sauerstoff

Was dies für die Praxis bedeutet werde ich in den nächsten Teilen dieser kleinen Artikelserie beleuchten.