Warum überhaupt ein Sachverständiger? #3

Betrachtet man die Arbeiten eines Sachverständigen so gibt es drei wesentliche Tätigkeitsfelder die sich aus dem Bauablauf ergeben.

Nach der Fertigstellung der Leistung kommt ein ganz entscheidender Punkt: Die Abnahme! Mit der Abnahme stellt der Auftraggeber, also Sie, die ordnungsgemäße Fertigstellung der Leistung fest. Die Abnahme ist Voraussetzung für die Fälligkeit der Schlussrechnung und Beginn des Gewährleistungszeitraumes.

Auch hier ist der Sachverständige gefragt um einen Vergleich zwischen der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit und dem hergestellten Werk anzustellen. Mit anderen Worten, ist Leistung frei von Sachmängeln oder muss nachgebessert werden?

Aus der Praxis

Unter dieser Rubrik finden Sie interessante Fallbeispiele aus meiner Tätigkeit als Sachverständiger.

Ein Ehepaar möchte eine Wohnung kaufen und ist sich unsicher: Entspricht die Wohnung eigentlich dem genannten Standard? Oder soll hier eine „Mogelpackung“ verkauft werden?
Das Ehepaar sendet mir die Baubeschreibung zu und wir vereinbaren einen Ortstermin zusammen mit dem Bauträger. Nach der Überprüfung steht fest: Alles im Grünen Bereich.  Mit einem Gesamtaufwand von ca. 3 Stunden ein eher kleiner Auftrag, der trotztem gerne ausgeführt wurde!

Malerarbeiten wie sie sein sollen
Malerarbeiten wie sie sein sollen!
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