Aus der Praxis – Fensteranstriche

Wieder einmal das Thema Fenster. Hier sollte ein Malerbetrieb Fenster für eine Eigentümergemeinschaft lasieren. Leider lief die Ausführung ziemlich schief. Die einfachsten Regeln der Technik wurden nicht eingehalten.
Dass dann noch Schleifspuren in den Fensterscheiben zu finden waren, setzt der ganzen Fehlleistung noch die Krone auf.
Die Beauftragung erfolgte mündlich. Trotzdem müssen bestimmte Regeln, z.B. die Anerkannten Regeln der Technik, immer zwingend eingehalten werden. Denken Sie auch immer daran, die wichtigsten Punkte einer Beauftragung schriftlich fest zu halten. Eine kostenlose Checkliste zur Beauftragung können sie hier herunter laden.

Schleifspuren in der Fensterscheibe
Mangelhafter Fensteranstrich
Holzschäden wurden nicht repariert

Schaden am WDVS # 2

Noch ein Schaden aus meiner Besichtigung in der vergangenen Woche. Auch hier fehlen die schlagregendichten Anschlüsse. Diese werden entweder durch ein bituminiertes, vorkomprimiertes Dehnfugenband (Kompriband) hergestellt, oder durch vorgefertigte Anputzleisten.

Leider ein häufig anzutreffender Sachmangel.

Anschluss ohne Kompriband

Schaden am WDVS # 1

Kabeldurchführung im WDVS

„Alle Anschlüsse eines WDVS müssen schlagregendicht ausgeführt werden“, so steht es in den technischen Regeln für Wärmedämmverbundsysteme.

Ein Kunde bat mich, seine im letzten Jahr gedämmte Fassade zu untersuchen. Hier ein Beispielfoto. Es zeigt die Kabeldurchführung eines Temperaturaußenfühlers  durch die Dämmung. Man sieht sehr gut, dass hier kein Kompriband verwendet wurde. Hier ist dem Eintritt von Regenwasser Tür und Tor geöffnet, Schimmelschäden im Inneren sind nur eine Folge davon.

Kabeldurchführung im WDVS
Kabeldurchführung im WDVS

Die beste Zeit für Fassadenanstriche

Ich werde öfter gefragt, ab wann man eigentlich einen Fassadenanstrich ausführen kann. Eine Antwort darauf möchte ich heute geben.
Natürlich muss die Witterung es zulassen. D.h. es muss frostfrei sein und es darf nicht regnen. Die Farbenhersteller geben in der Regel vor, das bis zur vollständigen Trocknung die Temperaturen nicht unter 5°C (Luft und Untergrund) sinken dürfen.  Bleibt also die Frage, wie lange die Farbe zum trocknen benötigt?
Hersteller geben ihre Trocknungszeiten in den technischen Merkblättern an. Dabei werden meistens 12 – 24 Stunden genannt. Aber Vorsicht! Die Angaben beziehen sich auf ein Standard-Klima von 21° C bei 55% rel. Luftfeuchte.
Faustregel: Reduziert sich die Temperatur um die Hälfte, wird die doppelte Trocknungszeit benötigt.
Selbst wenn der Anstrichfilm oberflächlich schon trocken ist, kann die darunter liegende Farbschicht durchaus noch länger feucht sein, so dass bei einer Beanspruchung durch Regen der Anstrich immer noch zerstört werden kann.
Weitere Infos zum Thema Fassadenanstrich finden Sie hier auf meiner Homepage, oder auch in Facebook unter:

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oder meinem Kanal auf Youtube:

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Oder Sie schicken mir Ihre Anfrage per E-Mail an wk@maler-sv.info oder kontaktieren mich über das Handy (auch WhatsApp) unter der Nummer 01575 2464780.

Der geregelte Ablauf von Bauleistungen – die Abnahme

Angenommen, Sie haben alles richtig gemacht. Das Leistungssoll wurde definiert. Der Handwerker hat die beauftragten Leistungen ausgeführt, und teilt Ihnen nun mit, die Arbeiten seien fertig. Was folgt nun?

Darauf sollte die Abnahme der Leistung erfolgen. Die Abnahme ist ein Rechtsgeschäft und hat ein paar einschneidende Konsequenzen. Mit der Abnahme teilt der Bauherr dem Handwerker mit: Die Arbeiten sind in Ordnung. Mit der Abnahme bestätigt der Bauherr die Erfüllung des Leistungssoll.

Erst nach erfolgter Abnahme wird die Rechnung fällig. Für den Handwerker beginnt mit der Abnahme der vertraglich vereinbarte Gewährleistungszeitraum.
Sie sollten also bei der Abnahme genau hinsehen. Spätere, offensichtliche Mängel können nicht mehr reklamiert werden.

Im Idealfall erfolgt die Abnahme im Beisein des Handwerkers. Die Abnahme kann wegen kleiner Mängel nicht verweigert werden. Es ist sehr nützlich, ein Protokoll der Abnahme anzufertigen, in dem die Abnahme bestätigt wird. Eventuelle Mängel werden protokolliert. Am Ende wird festgelegt, bis zu welchem Datum die Mängel beseitigt werden. Das Protokoll wird mit Datum und Unterschrift versehen.

Natürlich begleite ich Sie als Bauherren während der Bauphase und unterstütze Sie auch bei der Abnahme! Rufen Sie mich einfach an falls Sie Fragen hierzu haben.

Die Arbeit des Sachverständigen – Abnahme

Betrachtet man die Arbeiten eines Sachverständigen so gibt es drei wesentliche Tätigkeitsfelder die sich aus dem Bauablauf ergeben.

Nach der Fertigstellung der Leistung kommt ein ganz entscheidender Punkt: Die Abnahme! Mit der Abnahme stellt der Auftraggeber, also Sie, die ordnungsgemäße Fertigstellung der Leistung fest. Die Abnahme ist Voraussetzung für die Fälligkeit der Schlussrechnung und Beginn des Gewährleistungszeitraumes.

Auch hier ist der Sachverständige gefragt um einen Vergleich zwischen der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit und dem hergestellten Werk anzustellen. Mit anderen Worten, ist Leistung frei von Sachmängeln oder muss nachgebessert werden?

Die Arbeit des Sachverständigen – Ausführung

Betrachtet man die Arbeiten eines Sachverständigen so gibt es drei wesentliche Tätigkeitsfelder die sich aus dem Bauablauf ergeben.

2. Die Ausführungsphase

Während der Ausführungsphase gilt es, den Baufortschritt und die Einhaltung der „Anerkannten Regeln der Technik“ (ARdT) zu überwachen. Unseriöse Handwerker versuchen immer wieder, durch weglassen von Vorleistungen ihren Profit zu erhöhen. Nur ein Fachmann kann dieses Fehlverhalten aufdecken und eine ordentliche Leistung einfordern.

Was noch zu der Arbeit des Sachverständigen gehört erfahren Sie nächste Woche

Warum überhaupt ein Sachverständiger? #3

Betrachtet man die Arbeiten eines Sachverständigen so gibt es drei wesentliche Tätigkeitsfelder die sich aus dem Bauablauf ergeben.

Nach der Fertigstellung der Leistung kommt ein ganz entscheidender Punkt: Die Abnahme! Mit der Abnahme stellt der Auftraggeber, also Sie, die ordnungsgemäße Fertigstellung der Leistung fest. Die Abnahme ist Voraussetzung für die Fälligkeit der Schlussrechnung und Beginn des Gewährleistungszeitraumes.

Auch hier ist der Sachverständige gefragt um einen Vergleich zwischen der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit und dem hergestellten Werk anzustellen. Mit anderen Worten, ist Leistung frei von Sachmängeln oder muss nachgebessert werden?