Was ist eigentlich eine Abschlagszahlung?

Eine Abschlagszahlung kann mit dem Bauhandwerker vertraglich vereinbart werden. So besteht für den Handwerker die Möglichkeit, schon während der Bauphase einen teil seiner Leistungen in Rechnung zu stellen. Man kann dabei einen Zahlungsplan vereinbaren, wann die Abschlagszahlungen gestellt werden können, z.B. nach Erfüllung gewisser Leistungen aus dem Leistungsverzeichnis.

Die Abrechnung der gesamten Leistung erfolgt dann mit der Schlussrechnung. Die Bezahlung der Restsumme erfolgt in der Regel nach der erfolgten Abnahme.

Natürlich begleiten wir gerne Ihre Renovierungsmaßnahmen. Wir analysieren Ihr Gebäude, erstellen Ausschreibungen und unterstützen Sie bei der Handwerkersuche. Auf Wunsch begleiten wir die Fassadenarbeiten bis zur Abnahme und prüfen die Handwerkerrechnung.

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Fortbildung für Betonsanierung erfolgreich absolviert

Rissanierung

Auch im fortgeschrittenen Alter muss man ab und zu die Schulbank drücken. Um die Qualifikation zur Betonsanierung zu erhalten muss der SIVV Schein (SIVV = Schützen, Instandsetzen, Verbinden und Verstärken von Betonbauteilen) alle drei Jahre aufgefrischt werden.
Den zweitägigen Theorie- und Praxiskurs konnte ich bei der Elias-Holl-Bauinnung in Augsburg diese Tage erfolgreich absolvieren. Kontinuierliche Weiterbildung zahlt sich aus, auch für meine Kunden, die auf mein in vielen Jahren erworbenes Fachwissen vertrauen können.

SIVV Schein 1999

Der geregelte Ablauf von Bauleistungen – der Mangel

In meiner Praxis als Sachverständiger höre ich immer wieder den Begriff „Mangel“. Damit bezeichnen Laien gerne einen Fehler in der Ausführung. Das ist einigermaßen richtig, führt  aber im Falle eines (Rechts)Streites zu einigem Ärger. Deswegen möchte ich heute den Begriff des Mangels etwas näher beleuchten.

Grundsätzlich (und vereinfacht gesagt) ist der Mangel, oder besser gesagt, der Sachmangel die Abwesenheit einer vertraglich zugesagten Eigenschaft des Werkes, der Leistung also. Und da beginnt das Dilemma oft schon. Weil in vielen Fällen nicht genau festgelegt wird, was denn den zugesagten Eigenschaften, also dem Leistungssoll entspricht.

Im Umkehrschluss bedeutet das, die Leistung sollte durch den Bauhandwerker durch ein Angebot klar beschrieben werden. In der Regel umfasst ein Angebot eine oder mehrere Positionen, in denen dann die einzelnen Leistungen beschrieben sind. Zusätzlich zur eigentlichen Leistungsbeschreibung kommt dann noch eine Angabe der Menge (Stück, Quadratmeter, Laufmeter, usw.), sowie des Einheitspreises pro Mengeneinheit.

Bestehen sie also als Kunde darauf, dass die auszuführende Leistung in einem Angebot schriftlich aufgeführt wird. Die Beauftragung erfolgt dann auf Grundlage des Angebotes.

Natürlich prüfe ich für Sie als Sachverständiger Angebote von Malern, Putzern, Trockenbauern, Bodenlegern und anderen Gewerken auf Richtigkeit und Vollständigkeit.


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Die Arbeit des Sachverständigen – Planung

Betrachtet man die Arbeiten eines Sachverständigen, so gibt es drei wesentliche Tätigkeitsfelder die sich aus dem Bauablauf ergeben.

Die Planungsphase:
Sie beabsichtigen Bauaufträge zu vergeben. Dann ist es sinnvoll, diese Leistungen grundlegend zu planen, auszuschreiben und an einen geeigneten Handwerker zu vergeben. Gerade in dieser frühen Phase ist es wichtig, alle Leistungen zu erfassen und sich entsprechend anbieten zu lassen.  Nachtragsangebote für nicht ausgeschriebene Leistungen werden in der Regel durch die Handwerker großzügiger kalkuliert und auch abgerechnet.

Um Malerarbeiten oder WDVS  vernünftig auszuschreiben sollte eine gründliche Untergrundprüfung voran gehen.

Was noch zur Arbeit eines Sachverständigen gehört erfahren Sie nächste Woche!


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WDVS und Fensterbleche – Mängel bei der Ausführung

Leider werden bei der Ausführung von WDVS immer wieder die Fensterbleche falsch gesetzt. Diese sollten in der Regel einen Überstand über die Fassade von 3 – 4 cm haben.  Abhängig von der Fassadenhöhe auch mehr.  Rolladenschienen sollten auf dem Blech enden und nicht auf den Bordprofilen um hier einen Wassereintritt zu vermeiden.
Aufgrund der Fehlerhäufigkeit wird unter Fachleuten auch immer wieder eine Wannenausbildung als zweite Dichtungsebene diskutiert.

Solche Fehler, die dem Laien kaum auffallen aber im Nachhinein viel Geld kosten können, werden durch eine fachlich richtige Ausschreibung und die Kontrolle während der Bauphase wirkungsvoll verhindert.

Zu geringer Überstand eines Fensterbleches. Verschmutzungen sind hier vorprogrammiert.

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Bauschäden nehmen zu

Im Bauschadensbericht, in Auftrag gegeben vom Bauherren Schutzbund e.V. steht es schwarz auf weiß. Die Bauschäden bei der Errichtung von Neubauten nehmen zu.

Doch was kann der Bauherr dagegen tun?

Eine Möglichkeit wäre die Baubegleitung durch einen Sachverständigen. Wir führen die Baubegleitung durch, überprüfen die richtige Ausführung schon während der Bauphase und nehmen einzelne Gewerke ab.  Der Umfang der Leistung und damit die Kosten können individuell festgelegt werden.

 

Bauschadensbericht aus der Zeitschrift „Der Bausachverständige“


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Warum überhaupt ein Sachverständiger? #1

Betrachtet man die Arbeiten eines Sachverständigen, so gibt es drei wesentliche Tätigkeitsfelder die sich aus dem Bauablauf ergeben.

1. Die Planungsphase:
Sie beabsichtigen Bauaufträge zu vergeben. Dann ist es sinnvoll, diese Leistungen grundlegend zu planen, auszuschreiben und an einen geeigneten Handwerker zu vergeben. Gerade in dieser frühen Phase ist es wichtig, alle Leistungen zu erfassen und sich entsprechend anbieten zu lassen.  Nachtragsangebote für nicht ausgeschriebene Leistungen werden in der Regel durch die Handwerker großzügiger kalkuliert und auch abgerechnet.

Um Malerarbeiten oder WDVS  vernünftig auszuschreiben sollte eine gründliche Untergrundprüfung voran gehen.

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