Bodenbeschichtung Schadhaft

Kundenauftrag in Oberbayern. Ein Handwerker bringt eine Bodenbeschichtung ein die kurz darauf Abplatzungen zeigt.
Bei der Begutachtung stelle ich durch eine Haftzugprüfung fest: Mangelnde Anhaftung zwischen den einzelnen Schichten. Schadenssumme insgesamt ca. 65.000,- €
Auch hier konnte ich meinem Kunden helfen. Der Handwerker wird die Bodenbeschichtung erneuern.

Bodenbeschichtung schadhaft
Der Boden während der Haftzugprüfung

Der geregelte Ablauf von Bauleistungen – die Abnahme

Angenommen, Sie haben alles richtig gemacht. Das Leistungssoll wurde definiert. Der Handwerker hat die beauftragten Leistungen ausgeführt, und teilt Ihnen nun mit, die Arbeiten seien fertig. Was folgt nun?

Darauf sollte die Abnahme der Leistung erfolgen. Die Abnahme ist ein Rechtsgeschäft und hat ein paar einschneidende Konsequenzen. Mit der Abnahme teilt der Bauherr dem Handwerker mit: Die Arbeiten sind in Ordnung. Mit der Abnahme bestätigt der Bauherr die Erfüllung des Leistungssoll.

Erst nach erfolgter Abnahme wird die Rechnung fällig. Für den Handwerker beginnt mit der Abnahme der vertraglich vereinbarte Gewährleistungszeitraum.
Sie sollten also bei der Abnahme genau hinsehen. Spätere, offensichtliche Mängel können nicht mehr reklamiert werden.

Im Idealfall erfolgt die Abnahme im Beisein des Handwerkers. Die Abnahme kann wegen kleiner Mängel nicht verweigert werden. Es ist sehr nützlich, ein Protokoll der Abnahme anzufertigen, in dem die Abnahme bestätigt wird. Eventuelle Mängel werden protokolliert. Am Ende wird festgelegt, bis zu welchem Datum die Mängel beseitigt werden. Das Protokoll wird mit Datum und Unterschrift versehen.

Natürlich begleite ich Sie als Bauherren während der Bauphase und unterstütze Sie auch bei der Abnahme! Rufen Sie mich einfach an falls Sie Fragen hierzu haben.

Die Arbeit des Sachverständigen – Abnahme

Betrachtet man die Arbeiten eines Sachverständigen so gibt es drei wesentliche Tätigkeitsfelder die sich aus dem Bauablauf ergeben.

Nach der Fertigstellung der Leistung kommt ein ganz entscheidender Punkt: Die Abnahme! Mit der Abnahme stellt der Auftraggeber, also Sie, die ordnungsgemäße Fertigstellung der Leistung fest. Die Abnahme ist Voraussetzung für die Fälligkeit der Schlussrechnung und Beginn des Gewährleistungszeitraumes.

Auch hier ist der Sachverständige gefragt um einen Vergleich zwischen der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit und dem hergestellten Werk anzustellen. Mit anderen Worten, ist Leistung frei von Sachmängeln oder muss nachgebessert werden?

Die Arbeit des Sachverständigen – Ausführung

Betrachtet man die Arbeiten eines Sachverständigen so gibt es drei wesentliche Tätigkeitsfelder die sich aus dem Bauablauf ergeben.

2. Die Ausführungsphase

Während der Ausführungsphase gilt es, den Baufortschritt und die Einhaltung der „Anerkannten Regeln der Technik“ (ARdT) zu überwachen. Unseriöse Handwerker versuchen immer wieder, durch weglassen von Vorleistungen ihren Profit zu erhöhen. Nur ein Fachmann kann dieses Fehlverhalten aufdecken und eine ordentliche Leistung einfordern.

Was noch zu der Arbeit des Sachverständigen gehört erfahren Sie nächste Woche

Die Arbeit des Sachverständigen – Planung

Betrachtet man die Arbeiten eines Sachverständigen, so gibt es drei wesentliche Tätigkeitsfelder die sich aus dem Bauablauf ergeben.

Die Planungsphase:
Sie beabsichtigen Bauaufträge zu vergeben. Dann ist es sinnvoll, diese Leistungen grundlegend zu planen, auszuschreiben und an einen geeigneten Handwerker zu vergeben. Gerade in dieser frühen Phase ist es wichtig, alle Leistungen zu erfassen und sich entsprechend anbieten zu lassen.  Nachtragsangebote für nicht ausgeschriebene Leistungen werden in der Regel durch die Handwerker großzügiger kalkuliert und auch abgerechnet.

Um Malerarbeiten oder WDVS  vernünftig auszuschreiben sollte eine gründliche Untergrundprüfung voran gehen.

Was noch zur Arbeit eines Sachverständigen gehört erfahren Sie nächste Woche!

Bauschäden nehmen zu

Im Bauschadensbericht, in Auftrag gegeben vom Bauherren Schutzbund e.V. steht es schwarz auf weiß. Die Bauschäden bei der Errichtung von Neubauten nehmen zu.

Doch was kann der Bauherr dagegen tun?

 

Eine Möglichkeit wäre die Baubegleitung durch einen Sachverständigen. Wir führen die Baubegleitung durch, überprüfen die richtige Ausführung schon während der Bauphase und nehmen einzelne Gewerke ab.  Der Umfang der Leistung und damit die Kosten können individuell festgelegt werden.

 

Bauschadensbericht aus der Zeitschrift „Der Bausachverständige“

Aus der Praxis

Unter dieser Rubrik finden Sie interessante Fallbeispiele aus meiner Tätigkeit als Sachverständiger.

Ein Ehepaar möchte eine Wohnung kaufen und ist sich unsicher: Entspricht die Wohnung eigentlich dem genannten Standard? Oder soll hier eine „Mogelpackung“ verkauft werden?
Das Ehepaar sendet mir die Baubeschreibung zu und wir vereinbaren einen Ortstermin zusammen mit dem Bauträger. Nach der Überprüfung steht fest: Alles im Grünen Bereich.  Mit einem Gesamtaufwand von ca. 3 Stunden ein eher kleiner Auftrag, der trotztem gerne ausgeführt wurde!

Malerarbeiten wie sie sein sollen
Malerarbeiten wie sie sein sollen!

Schimmelgefahr – und was man dagegen tun kann

Langsam beginnt wieder die kalte Jahreszeit und damit steigt die Schimmelgefahr in unseren Wohnungen. Deswegen möchte ich mit einer kleinen Serie auf die Thematik eingehen und ein paar handfeste Tipps geben wie sich Schimmel vermeiden lässt.

Grundsätzlich benötigen Schimmelsporen nur einige wenige geeignete Bedingungen um wachsen und auskeimen zu können:

  • Geeignetes Substrat
  • Ausreichende Feuchte
  • Geeigneter Temperaturbereich
  • Geeigneter pH-Wert-Bereich
  • Sauerstoff

Was dies für die Praxis bedeutet werde ich in den nächsten Teilen dieser kleinen Artikelserie beleuchten.

Herzlich Willkommen!

Willkommen auf meiner Homepage.  Mein Name ist Wolfgang Köster und ich bin Sachverständiger für Malerarbeiten und WDVS.  Daneben bin ich noch Sachkundiger für Schäden an Gebäuden und Immobilienbewertung. Hier finden Sie nützliche Informationen rund um Thema Malerarbeiten und WDVS (Wärmedämmverbundsysteme). Falls Sie Fragen haben oder mich beauftragen wollen kommen Sie gerne auf mich zu. Sie erreichen mich telefonisch unter der Nummer 0157-5246 4780 oder per E-Mail (wk@maler-sv.info).