Abnahme nach §640 BGB und VOB §12

Die Abnahme eines Bauwerks ist ein entscheidender Schritt im Bauprozess, der rechtlich durch die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) geregelt wird. Gemäß §640 BGB und VOB §12 werden die Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer in Bezug auf die Abnahme detailliert festgelegt.

Allgemeines

Gemäß §640 BGB ist die Abnahme ein wesentlicher Bestandteil des Werkvertrags und erfolgt, sobald das Werk fertiggestellt ist. Sie markiert den Zeitpunkt, ab dem der Auftraggeber das Bauwerk als vertragsgemäß und mängelfrei akzeptiert. Die VOB ergänzt diese Regelung in §12 und definiert die Abnahme als förmliche Handlung, bei der Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam das Bauwerk besichtigen und den Abnahmetermin festlegen.

Der Prozess der Abnahme dient dazu, sicherzustellen, dass das Bauwerk den vereinbarten Anforderungen entspricht. Beide Parteien haben dabei spezifische Pflichten zu erfüllen. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass das Werk vertragsgemäß und frei von Mängeln ist, während der Auftraggeber die Möglichkeit hat, das Bauwerk eingehend zu prüfen und eventuelle Mängel zu reklamieren.

Die Abnahme

Während der Abnahme gemäß §640 BGB und VOB §12 wird ein Abnahmeprotokoll erstellt, das alle relevanten Details und Feststellungen enthält. Dieses Protokoll ist ein wichtiges Dokument, da es im Streitfall als Beweismittel dienen kann. Es sollte alle Mängel, Abweichungen von den Vertragsvorgaben und Vereinbarungen über eventuelle Mängelbeseitigungen genau festhalten.

Die Abnahme kann in zwei Formen erfolgen: förmlich oder konkludent. Die förmliche Abnahme nach §640 BGB und VOB §12 erfordert die gemeinsame Besichtigung des Bauwerks durch Auftraggeber und Auftragnehmer. Beide Parteien müssen dem Bauwerk zustimmen und dies im Abnahmeprotokoll dokumentieren. Bei der konkludenten Abnahme akzepiert der Auftraggeber das Werk stillschweigend, beispielsweise durch Nutzung oder Zahlung des Werklohns.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Abnahme gemäß §640 BGB und VOB §12 nicht bedeutet, dass spätere Mängel nicht mehr geltend gemacht werden können. Allerdings müssen offensichtliche Mängel sofort gerügt werden, während versteckte Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden können.

Die VOB sieht zudem vor, dass der Auftragnehmer für Mängelbeseitigungen während der Gewährleistungsfrist verantwortlich ist. Während dieser Zeit ist der Auftraggeber berechtigt, Mängel zu reklamieren, und der Auftragnehmer muss diese ohne zusätzliche Kosten beheben. Das Abnahmeprotokoll spielt dabei eine entscheidende Rolle, da es als Grundlage für die Bewertung von Mängelansprüchen dient.

Abnahmeverweigerung

Ein häufiges Streitthema im Zusammenhang mit der Abnahme nach §640 BGB und VOB §12 ist die Frage der Abnahmeverweigerung. Der Auftraggeber kann die Abnahme verweigern, wenn das Bauwerk nicht vertragsgemäß ist oder wesentliche Mängel aufweist. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Mängel zu beseitigen, bevor die Abnahme erfolgen kann. Diese Verweigerung muss jedoch begründet und nachvollziehbar sein.

Zusammenfassung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Abnahme nach §640 BGB und VOB §12 einen zentralen Punkt im Bauprozess darstellt. Sie dient der Sicherstellung, dass das Bauwerk den vertraglichen Vereinbarungen entspricht und ermöglicht es beiden Parteien, ihre Rechte und Pflichten klar zu definieren. Ein sorgfältig erstelltes Abnahmeprotokoll ist dabei unerlässlich, um im Falle von Meinungsverschiedenheiten als rechtssicheres Dokument zu dienen.


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Was ist eigentlich eine Abschlagszahlung?

Eine Abschlagszahlung kann mit dem Bauhandwerker vertraglich vereinbart werden. So besteht für den Handwerker die Möglichkeit, schon während der Bauphase einen teil seiner Leistungen in Rechnung zu stellen. Man kann dabei einen Zahlungsplan vereinbaren, wann die Abschlagszahlungen gestellt werden können, z.B. nach Erfüllung gewisser Leistungen aus dem Leistungsverzeichnis.

Die Abrechnung der gesamten Leistung erfolgt dann mit der Schlussrechnung. Die Bezahlung der Restsumme erfolgt in der Regel nach der erfolgten Abnahme.

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Baubegleitung durch Sachverständige

Teil der Baubegleitung - die Feuchtemessung

In meiner Praxis kümmere ich mich immer wieder um mangelhafte Ausführungen von Handwerksleistungen. Oft bleiben meine Kunden trotz intensiver Bemühungen durch mich und ggfs. einem Rechtsanwalt auf zusätzliche Kosten sitzen. Um hier meine Kunden bestmöglich zu unterstützen biete ich auch eine sog. Baubegleitung an.

Die Baubegleitung umfasst in einem weiteren Sinn die Unterstützung des Bauherrn durch mich als Sachverständigen von der Analyse des Bauwerks bis zur Abrechnung der gesamten Handwerkerleistungen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Leistungen in einem Altbau oder einem Neubau ausgeführt werden.

Je nach Wunsch der Bauherren können unterschiedliche Module beauftragt werden:

    • Bauwerksprüfung, Schadensermittlung und Ausschreibung
    • Unterstützung bei der Vergabe der Arbeiten und Bauüberwachung
    • Begleitung der Abnahme und Rechnungsprüfung

Dabei ist es egal ob es sich um einen Neubau oder Altbau handelt. Meine eigene Spezialität sind Putz- und Trockenbauarbeiten, Malerarbeiten, WDVS sowie Betonsanierung. Gerne erstellen wir Ihnen ein kostenloses Angebot für unsere Baubegleitung.


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Fensterbank schief eingebaut

Auch dieser Fehler passiert leider immer wieder. Die Fensterbank, vom WDVS-Handwerker mitgeliefert, wird schief eingebaut. Die Fensterbänke müssen „im Wasser“, also horizontal perfekt ausgerichtet sein. Grundsätzlich sollten die Fensterbleche vom Maler bzw. Putzer mit eingebaut werden. Allerdings müssen diese dann auch ihr Handwerk, in diesem Fall der Umgang mit einer Wasserwaage, beherrschen.

Schief eingebaute Fensterbank

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Aus der Praxis – Fensteranstriche

Wieder einmal das Thema Fenster. Hier sollte ein Malerbetrieb Fenster für eine Eigentümergemeinschaft lasieren. Leider lief die Ausführung ziemlich schief. Die einfachsten Regeln der Technik wurden nicht eingehalten.
Dass dann noch Schleifspuren in den Fensterscheiben zu finden waren, setzt der ganzen Fehlleistung noch die Krone auf.
Die Beauftragung erfolgte mündlich. Trotzdem müssen bestimmte Regeln, z.B. die Anerkannten Regeln der Technik, immer zwingend eingehalten werden. Denken Sie auch immer daran, die wichtigsten Punkte einer Beauftragung schriftlich fest zu halten. Eine kostenlose Checkliste zur Beauftragung können sie hier herunter laden.

Schleifspuren in der Fensterscheibe
Mangelhafter Fensteranstrich
Holzschäden wurden nicht repariert

 


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Aus meiner Praxis – Fassade in Neubiberg

Abgeplatzte Putzflächen einer Fassade
Putzschaden an Wohnhaus in Miebach

Beim Verputzen eines Wohnhauses wurde nicht ausreichend grundiert. Deswegen kam es zu partiellen Abplatzungen. Meine Empfehlung war, um Folgeschäden zu vermeiden, den ganzen Putz zu entfernen und neu aufzubringen.
Achten sie bei der Auswahl Ihrer Handwerker auf Zuverlässigkeit. Holen Sie sich Referenzen ein. Gerne unterstütze ich auch bei der Auswahl von Handwerkern.


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Die Arbeit des Sachverständigen – Ausführung

Betrachtet man die Arbeiten eines Sachverständigen so gibt es drei wesentliche Tätigkeitsfelder die sich aus dem Bauablauf ergeben.

2. Die Ausführungsphase

Während der Ausführungsphase gilt es, den Baufortschritt und die Einhaltung der „Anerkannten Regeln der Technik“ (ARdT) zu überwachen. Unseriöse Handwerker versuchen immer wieder, durch weglassen von Vorleistungen ihren Profit zu erhöhen. Nur ein Fachmann kann dieses Fehlverhalten aufdecken und eine ordentliche Leistung einfordern.

Was noch zu der Arbeit des Sachverständigen gehört erfahren Sie nächste Woche


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