Schäden an Wärmedämmverbundsystemen (WDVS)

Schäden an WDVS

Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) sind eine effektive Methode zur Energieeinsparung und Verbesserung des Wohnkomforts. Dennoch sind sie nicht vor verschiedenen Schäden gefeit, die ihre Wirksamkeit beeinträchtigen können. In diesem Artikel beleuchten wir die häufigsten Schäden an WDVS und analysieren deren Ursachen.

  1. Schäden durch Rissbildung:

Risse zählen zu den am häufigsten auftretenden Schäden an Wärmedämmverbundsystemen. Diese können aus unterschiedlichen Gründen entstehen, und ihre Behebung erfordert spezifische Maßnahmen.

Rissbildung durch Temperaturschwankungen:

Extreme Temperaturunterschiede sind eine Hauptursache für Rissbildungen in WDVS. Materialien reagieren auf Ausdehnung und Kontraktion, was zu Spannungen führt.

Rissbildung durch Setzungen des Gebäudes:

Setzungen, besonders bei älteren Gebäuden, können zu Rissen im WDVS führen, wenn die Dämmung nicht ausreichend flexibel ist.

Rissbildung durch fehlerhafte Ausführung:

Mangelnde Sorgfalt bei der Errichtung, sei es in der Materialverarbeitung oder der Anwendung von Klebemasse, kann zu Rissen führen. Fatal wirken sich hier vor allem Fehler die der Verklebung des Dämmstoffs, sowie beim Auftrag der Armierungslage aus.

  1. Schäden durch Feuchtigkeit:

Feuchtigkeit stellt eine ernsthafte Bedrohung für WDVS dar, da sie nicht nur die Dämmeigenschaften beeinträchtigen, sondern auch zu strukturellen Schäden führen kann.

Eindringen von Regenwasser:

Schlecht versiegelte Fugen und Anschlüsse ermöglichen das Eindringen von Regenwasser, was zu Feuchteschäden führen kann.

Kondenswasserbildung:

Kondensation innerhalb des Systems, besonders an kalten Stellen, kann zu Schimmelbildung und Korrosion führen. Aus diesem Grund sind Wärmebrücken durch Lücken und Fehlstellen in der Dämmlage unbedingt zu vermeiden.

Fehlende Dampfsperre:

Das Fehlen einer effektiven Dampfsperre ermöglicht unter Umständen das Eindringen von Feuchtigkeit von innen, beeinträchtigt die Dämmung und fördert Schimmelbildung. Eine Berechnung des Dämmungsaufbau nach dem Glaser-Verfahren ist deshalb in jedem Fall unerlässlich. Auch private Bauherren können den U-Wert-Rechner benützen, um zu überprüfen, ob der vorgesehene Aufbau der Dämmung gefährdet ist.

Kapillarität:

In den erdberührten Teilen eines WDVS kann man häufig Schäden durch die Kapillarität des Materials feststellen. In den porösen Materialien wird Feuchtigkeit aus dem Erdreich nach oben gesaugt. Dadurch dringen auch Mineralsalze (Chloride, Nitrate (Salpeter), Sulfate) in den Putzaufbau und können diesen zerstören. Zum Schutz des Sockelbereichs vor Schäden muss eine entsprechende Abdichtung aufgebracht werden.

  1. Schäden an Oberflächenbeschichtungen:

Die äußere Beschichtung spielt eine entscheidende Rolle für die Widerstandsfähigkeit gegenüber Witterungseinflüssen. Schäden an dieser Oberfläche können das gesamte System beeinträchtigen.

Abplatzungen und Blasenbildung:

Falsche Materialwahl oder unsachgemäße Verarbeitung können zu Abplatzungen und Blasenbildung führen. Auch durch eine minderwertige Verarbeitung können diese Schäden entstehen. Die von den Materialherstellern vorgegebenen Parameter der klimatischen Bedingungen und Vorgaben der Materialbehandlung (Verarbeitungszeit, Verdünnung usw.) müssen unbedingt eingehalten werden.

Algen- und Pilzbefall:

Feuchtigkeit begünstigt das Wachstum von Algen und Pilzen auf der Oberfläche des WDVS, was die Ästhetik beeinträchtigt und die Dämmleistung mindern kann. Die richtige Materialauswahl, abgestimmt auf die Bedingungen am Objekt sind hier entscheidend.

UV-Strahlung:

Langfristige UV-Exposition kann zu Verblassen und Versprödung der Oberflächenbeschichtung führen. In der Regel entstehen dadurch keine Folgeschäden, jedoch wird das Gebäude dadurch unansehnlich und es droht ein Wertverlust.

  1. Probleme mit der Befestigung:

Die korrekte Befestigung des WDVS ist entscheidend für dessen Langlebigkeit. Probleme in diesem Bereich können zu schwerwiegenderen Schäden führen.

Falsche Verklebung:

Eine unzureichende Verklebung kann zu einem instabilen WDVS führen. Auch muss eine Verklebung fachlich richtig ausgeführt werden. Um eine Hinterströmung des WDVS mit Kaltluft zu vermeiden, sollte im Randwulst-Punkt-Verfahren oder durch Auftrag mit einer Zahntraufel verklebt werden. Welches verfahren geeignet ist, hängt von der verwendeten Dämmplatte und vom Untergrund ab.

Lockerung der Dübel:

Wurde das WDVS zusätzlich verdübelt können sich im Laufe der Zeit durch Vibrationen, Setzungen oder unsachgemäße Montage Risse im Oberputz bilden. Außerdem kann im Extremfall die Standsicherheit des Wärmedämmsystems gefährdet sein.

Korrosion von Befestigungselementen:

Bei Verwendung von nicht korrosionsbeständigen Materialien können Befestigungselemente rosten und an Stabilität verlieren.


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Sachmangelhaftung bei Werkverträgen

Ein Leitfaden für Verbraucher und Unternehmer

Die Sachmangelhaftung ist ein wichtiger Aspekt in deutschen Werkverträgen, der sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer relevant ist. In diesem Blogbeitrag werden wir die Grundlagen der Sachmangelhaftung erläutern, die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien beleuchten und einige praktische Tipps für den Umgang mit Sachmängeln geben.

Was ist die Sachmangelhaftung?

Sachmangelhaftung ist ein rechtliches Konzept, das die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien im Falle von Mängeln an einem Werk regelt. Im deutschen Werkvertragsrecht ist sie in den §§ 633 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verankert. Ein Sachmangel liegt vor, wenn das Werk bei Übergabe nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet.

Rechte des Bestellers bei Sachmängeln:

Gemäß § 634 BGB stehen dem Besteller verschiedene Rechte im Falle von Sachmängeln zu. Dazu gehören unter anderem das Recht auf Nacherfüllung, das Recht auf Minderung des Werkpreises, das Recht auf Rücktritt vom Vertrag und das Recht auf Schadensersatz. Der Besteller muss dem Unternehmer jedoch zunächst eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen.

Pflichten des Unternehmers:

Der Unternehmer ist verpflichtet, ein mangelfreies Werk zu erbringen. Im Falle von Sachmängeln muss er die Nacherfüllung ermöglichen, entweder durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung eines mangelfreien Werks (Neulieferung). Der Unternehmer hat das Recht, die Art der Nacherfüllung zu wählen.

Verjährung der Sachmangelansprüche:

Die Ansprüche des Bestellers wegen Sachmängeln verjähren gemäß § 634a BGB in der Regel innerhalb von zwei Jahren ab Abnahme des Werks. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass bei arglistigem Verschweigen von Mängeln eine Verjährungsfrist von fünf Jahren gilt.

Praktische Tipps für Verbraucher und Unternehmer:

  • Vertrag sorgfältig prüfen: Bevor ein Werkvertrag abgeschlossen wird, sollten beide Parteien den Vertrag sorgfältig prüfen und alle Vereinbarungen schriftlich festhalten.
  • Dokumentation von Mängeln: Im Falle von Mängeln ist es wichtig, diese genau zu dokumentieren. Fotos, schriftliche Beschreibungen und eine genaue Zeitangabe können bei der Durchsetzung von Ansprüchen hilfreich sein.
  • Fristsetzung zur Nacherfüllung: Der Besteller sollte dem Unternehmer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen, um die Rechte ausüben zu können.

Fazit:

Die Sachmangelhaftung bei deutschen Werkverträgen ist ein komplexes Thema, das sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer von großer Bedeutung ist. Ein grundlegendes Verständnis der rechtlichen Grundlagen und die Beachtung der genannten Tipps können dazu beitragen, im Falle von Sachmängeln angemessen zu reagieren und die eigenen Rechte durchzusetzen. Es empfiehlt sich auch, im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen, um die individuelle Situation besser beurteilen zu können.


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Riss in Estrich – Bad Tölz

Riss in Bodenfläche
Riss an einem Designboden in Bad Tölz

Da durch den Handwerker nicht ausreichend Dehnfugen vorgesehen waren, entstanden Spannungsrisse in dem hochwertigen Estrich. Die einschlägigen Normen wurden nicht eingehalten. So schnell die Ursache ermittelt waren, so aufwändig ist die Sanierung. Eigentlich müsste hier der komplette Estrich entfernt und neu eingebracht werden. Der Kunde einigte sich aber finanziell mit dem Handwerker.

Selbstverständlich unterstütze ich Sie als Sachverständiger auch bei Verhandlungen mit den Handwerkern.

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Bodenbeschichtung Schadhaft

Kundenauftrag in Bad Aibling, Oberbayern. Ein Handwerker bringt eine dekorative Bodenbeschichtung ein die kurz darauf Abplatzungen zeigt.
Bei der Begutachtung stelle ich durch eine Haftzugprüfung fest: Mangelnde Anhaftung zwischen den einzelnen Schichten. Schadenssumme insgesamt ca. 65.000,- €
Auch hier konnte ich meinem Kunden helfen. Der Handwerker wird die Bodenbeschichtung erneuern.

Grundsätzlich sind Schäden an Bodenbeschichtungen sehr aufwändig zu beseitigen. Meistens muss die vorhandene Beschichtung entfernt und neu eingebracht werden.  Aus diesem Grund ist eine sorgfältige Vorarbeit des Handwerkers unabdingbar.

Bodenbeschichtung schadhaft
Der Boden während der Haftzugprüfung

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Der geregelte Ablauf von Bauleistungen – die Abnahme

Angenommen, Sie haben alles richtig gemacht. Das Leistungssoll wurde definiert. Der Handwerker hat die beauftragten Leistungen ausgeführt, und teilt Ihnen nun mit, die Arbeiten seien fertig. Was folgt nun?

Darauf sollte die Abnahme der Leistung erfolgen. Diese ist ein Rechtsgeschäft und hat ein paar einschneidende Konsequenzen. Mit der Abnahme teilt der Bauherr dem Handwerker mit: Die Arbeiten sind in Ordnung. Mit der Abnahme bestätigt der Bauherr die Erfüllung des Leistungssoll.

Erst nach erfolgter Abnahme wird die Rechnung fällig. Für den Handwerker beginnt damit der vertraglich vereinbarte Gewährleistungszeitraum.
Sie sollten also bei der Abnahme genau hinsehen. Spätere, offensichtliche Mängel können nicht mehr reklamiert werden.

Im Idealfall erfolgt die Abnahme im Beisein des Handwerkers. Sie kann wegen kleiner Mängel nicht verweigert werden. Es ist sehr nützlich, ein Abnahmeprotokoll  anzufertigen, in dem die ausgeführte Leistung bestätigt wird. Eventuelle Mängel werden protokolliert. Am Ende wird festgelegt, bis zu welchem Datum die Mängel beseitigt werden. Das Protokoll wird mit Datum und Unterschrift versehen.


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Der geregelte Ablauf von Bauleistungen – der Mangel

In meiner Praxis als Sachverständiger höre ich immer wieder den Begriff „Mangel“. Damit bezeichnen Laien gerne einen Fehler in der Ausführung. Das ist einigermaßen richtig, führt  aber im Falle eines (Rechts)Streites zu einigem Ärger. Deswegen möchte ich heute den Begriff des Mangels etwas näher beleuchten.

Grundsätzlich (und vereinfacht gesagt) ist der Mangel, oder besser gesagt, der Sachmangel die Abwesenheit einer vertraglich zugesagten Eigenschaft des Werkes, der Leistung also. Und da beginnt das Dilemma oft schon. Weil in vielen Fällen nicht genau festgelegt wird, was denn den zugesagten Eigenschaften, also dem Leistungssoll entspricht.

Im Umkehrschluss bedeutet das, die Leistung sollte durch den Bauhandwerker durch ein Angebot klar beschrieben werden. In der Regel umfasst ein Angebot eine oder mehrere Positionen, in denen dann die einzelnen Leistungen beschrieben sind. Zusätzlich zur eigentlichen Leistungsbeschreibung kommt dann noch eine Angabe der Menge (Stück, Quadratmeter, Laufmeter, usw.), sowie des Einheitspreises pro Mengeneinheit.

Bestehen sie also als Kunde darauf, dass die auszuführende Leistung in einem Angebot schriftlich aufgeführt wird. Die Beauftragung erfolgt dann auf Grundlage des Angebotes.

Natürlich prüfe ich für Sie als Sachverständiger Angebote von Malern, Putzern, Trockenbauern, Bodenlegern und anderen Gewerken auf Richtigkeit und Vollständigkeit.


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