Fortbildung für Betonsanierung erfolgreich absolviert

Rissanierung

Auch im fortgeschrittenen Alter muss man ab und zu die Schulbank drücken. Um die Qualifikation zur Betonsanierung zu erhalten muss der SIVV Schein (SIVV = Schützen, Instandsetzen, Verbinden und Verstärken von Betonbauteilen) alle drei Jahre aufgefrischt werden.
Den zweitägigen Theorie- und Praxiskurs konnte ich bei der Elias-Holl-Bauinnung in Augsburg diese Tage erfolgreich absolvieren. Kontinuierliche Weiterbildung zahlt sich aus, auch für meine Kunden, die auf mein in vielen Jahren erworbenes Fachwissen vertrauen können.

SIVV Schein 1999

Aus der Praxis – Fensteranstriche

Wieder einmal das Thema Fenster. Hier sollte ein Malerbetrieb Fenster für eine Eigentümergemeinschaft lasieren. Leider lief die Ausführung ziemlich schief. Die einfachsten Regeln der Technik wurden nicht eingehalten.
Dass dann noch Schleifspuren in den Fensterscheiben zu finden waren, setzt der ganzen Fehlleistung noch die Krone auf.
Die Beauftragung erfolgte mündlich. Trotzdem müssen bestimmte Regeln, z.B. die Anerkannten Regeln der Technik, immer zwingend eingehalten werden. Denken Sie auch immer daran, die wichtigsten Punkte einer Beauftragung schriftlich fest zu halten. Eine kostenlose Checkliste zur Beauftragung können sie hier herunter laden.

Schleifspuren in der Fensterscheibe
Mangelhafter Fensteranstrich
Holzschäden wurden nicht repariert

Schaden am WDVS # 2

Noch ein Schaden aus meiner Besichtigung in der vergangenen Woche. Auch hier fehlen die schlagregendichten Anschlüsse. Diese werden entweder durch ein bituminiertes, vorkomprimiertes Dehnfugenband (Kompriband) hergestellt, oder durch vorgefertigte Anputzleisten.

Leider ein häufig anzutreffender Sachmangel.

Anschluss ohne Kompriband

Aus meiner Praxis – Fassade in München

Fassade mit Algenbewuchs
Algen- und Pilzbefall an Fassade in München

Hier sollte ich meinen Kunden hinsichtlich der Ausschreibung für die Fassadenrenovierung beraten. Das Gebäude in München, sonst baulich in einem guten Zustand, hatte an der West- und Nordseite einen Algenbefall. Hinzu kam, das eine Giebelwand vorher einen Bewuchs mit einer Kletterpflanze hatte.

Ich habe dem Kunden nach der Untergrundprüfung empfohlen, die Fassade gründlich mit einem Hochdruckreiniger abzuwaschen, danach ein Universal-Algizid/Fungizid zu streichen um die Fassade zu desinfizieren.

Die Reste des Bewuchses wurden zuvor mit einem Gasbrenner abgeflammt, was aufgrund der monolithischen Bauweise des Gebäudes kein Problem darstellte (Vorsicht auf WDVS mit Polystyrol-Hartschaumplatten). Durch Probeanstriche wurde ermittelt, ob ein Zwischenanstrich mit einer Isolierfarbe notwendig würde, was auch der Fall war.

Der gesamte Anstrichaufbau nach dem Fungizid bestand also aus Tiefgrund, Isolierfarbe und einem zweimaligen Anstrich mit Siliconharz-Fassadenfarbe. Die Farbe war hierbei algizid/fungizid eingestellt, um einen erneuten Bewuchs von Algen möglichst zu verzögern.

Mauerwerksschaden in Holzkirchen

Mauerwerksschaden Holzkirchen Sachverständiger

Holzkirchen – Schäden an einem Mauerwerk während der Rohbauphase. Der Käufer einer Eigentumswohnanlage befürchtete nicht zu Unrecht, dass hier ein Problem für ihn entstehen könnte.
Bei nicht fachgerechten Reparaturen könnte eine Wärmebrücke entstehen. Die könnte im Inneren  einen Schimmelschaden zur Folge haben.

Bodenbeschichtung Schadhaft

Kundenauftrag in Oberbayern. Ein Handwerker bringt eine Bodenbeschichtung ein die kurz darauf Abplatzungen zeigt.
Bei der Begutachtung stelle ich durch eine Haftzugprüfung fest: Mangelnde Anhaftung zwischen den einzelnen Schichten. Schadenssumme insgesamt ca. 65.000,- €
Auch hier konnte ich meinem Kunden helfen. Der Handwerker wird die Bodenbeschichtung erneuern.

Bodenbeschichtung schadhaft
Der Boden während der Haftzugprüfung

Der geregelte Ablauf von Bauleistungen – die Abnahme

Angenommen, Sie haben alles richtig gemacht. Das Leistungssoll wurde definiert. Der Handwerker hat die beauftragten Leistungen ausgeführt, und teilt Ihnen nun mit, die Arbeiten seien fertig. Was folgt nun?

Darauf sollte die Abnahme der Leistung erfolgen. Die Abnahme ist ein Rechtsgeschäft und hat ein paar einschneidende Konsequenzen. Mit der Abnahme teilt der Bauherr dem Handwerker mit: Die Arbeiten sind in Ordnung. Mit der Abnahme bestätigt der Bauherr die Erfüllung des Leistungssoll.

Erst nach erfolgter Abnahme wird die Rechnung fällig. Für den Handwerker beginnt mit der Abnahme der vertraglich vereinbarte Gewährleistungszeitraum.
Sie sollten also bei der Abnahme genau hinsehen. Spätere, offensichtliche Mängel können nicht mehr reklamiert werden.

Im Idealfall erfolgt die Abnahme im Beisein des Handwerkers. Die Abnahme kann wegen kleiner Mängel nicht verweigert werden. Es ist sehr nützlich, ein Protokoll der Abnahme anzufertigen, in dem die Abnahme bestätigt wird. Eventuelle Mängel werden protokolliert. Am Ende wird festgelegt, bis zu welchem Datum die Mängel beseitigt werden. Das Protokoll wird mit Datum und Unterschrift versehen.

Natürlich begleite ich Sie als Bauherren während der Bauphase und unterstütze Sie auch bei der Abnahme! Rufen Sie mich einfach an falls Sie Fragen hierzu haben.

Die Arbeit des Sachverständigen – Abnahme

Betrachtet man die Arbeiten eines Sachverständigen so gibt es drei wesentliche Tätigkeitsfelder die sich aus dem Bauablauf ergeben.

Nach der Fertigstellung der Leistung kommt ein ganz entscheidender Punkt: Die Abnahme! Mit der Abnahme stellt der Auftraggeber, also Sie, die ordnungsgemäße Fertigstellung der Leistung fest. Die Abnahme ist Voraussetzung für die Fälligkeit der Schlussrechnung und Beginn des Gewährleistungszeitraumes.

Auch hier ist der Sachverständige gefragt um einen Vergleich zwischen der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit und dem hergestellten Werk anzustellen. Mit anderen Worten, ist Leistung frei von Sachmängeln oder muss nachgebessert werden?

Die Arbeit des Sachverständigen – Ausführung

Betrachtet man die Arbeiten eines Sachverständigen so gibt es drei wesentliche Tätigkeitsfelder die sich aus dem Bauablauf ergeben.

2. Die Ausführungsphase

Während der Ausführungsphase gilt es, den Baufortschritt und die Einhaltung der „Anerkannten Regeln der Technik“ (ARdT) zu überwachen. Unseriöse Handwerker versuchen immer wieder, durch weglassen von Vorleistungen ihren Profit zu erhöhen. Nur ein Fachmann kann dieses Fehlverhalten aufdecken und eine ordentliche Leistung einfordern.

Was noch zu der Arbeit des Sachverständigen gehört erfahren Sie nächste Woche