Die Schlussrechnung ist die Aufrechnung aller Leistungen des Handwerkers. Gab es bereits Abschlagszahlungen werden auch diese in der Schlussrechnung aufgerechnet. Die ermittelte Summe ergibt die Schlusszahlung. Akzeptiert der Handwerker die Schlusszahlung ohne Widerspruch, sind mit ihr alle vertraglichen Leistungen beglichen.
Vor der Schlusszahlung sollte unbedingt eine Abnahme der Leistungen durch den Bauherren erfolgen.
Natürlich begleiten wir gerne Ihre Renovierungsmaßnahmen. Wir analysieren Ihr Gebäude, erstellen Ausschreibungen und unterstützen Sie bei der Handwerkersuche. Auf Wunsch begleiten wir die Fassadenarbeiten bis zur Abnahme und prüfen die Handwerkerrechnung.
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