Betrachtet man die Arbeiten eines Sachverständigen so gibt es drei wesentliche Tätigkeitsfelder die sich aus dem Bauablauf ergeben.
2. Die Ausführungsphase
Während der Ausführungsphase gilt es, den Baufortschritt und die Einhaltung der „Anerkannten Regeln der Technik“ (ARdT) zu überwachen. Unseriöse Handwerker versuchen immer wieder, durch weglassen von Vorleistungen ihren Profit zu erhöhen. Nur ein Fachmann kann dieses Fehlverhalten aufdecken und eine ordentliche Leistung einfordern.