Aus meiner Praxis – Fassade in München

Fassade mit Algenbewuchs
Algen- und Pilzbefall an Fassade in München

Hier sollte ich meinen Kunden hinsichtlich der Ausschreibung für die Fassadenrenovierung beraten. Das Gebäude in München, sonst baulich in einem guten Zustand, hatte an der West- und Nordseite einen Algenbefall. Hinzu kam, das eine Giebelwand vorher einen Bewuchs mit einer Kletterpflanze hatte.

Ich habe dem Kunden nach der Untergrundprüfung empfohlen, die Fassade gründlich mit einem Hochdruckreiniger abzuwaschen, danach ein Universal-Algizid/Fungizid zu streichen um die Fassade zu desinfizieren.

Die Reste des Bewuchses wurden zuvor mit einem Gasbrenner abgeflammt, was aufgrund der monolithischen Bauweise des Gebäudes kein Problem darstellte (Vorsicht auf WDVS mit Polystyrol-Hartschaumplatten). Durch Probeanstriche wurde ermittelt, ob ein Zwischenanstrich mit einer Isolierfarbe notwendig würde, was auch der Fall war.

Der gesamte Anstrichaufbau nach dem Fungizid bestand also aus Tiefgrund, Isolierfarbe und einem zweimaligen Anstrich mit Siliconharz-Fassadenfarbe. Die Farbe war hierbei algizid/fungizid eingestellt, um einen erneuten Bewuchs von Algen möglichst zu verzögern.


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Mauerwerksschaden in Holzkirchen

Mauerwerksschaden Holzkirchen Sachverständiger

Holzkirchen – Schäden an einem Mauerwerk während der Rohbauphase. Der Käufer einer Eigentumswohnanlage befürchtete nicht zu Unrecht, dass hier ein Problem für ihn entstehen könnte.
Bei nicht fachgerechten Reparaturen könnte eine Wärmebrücke entstehen. Die könnte im Inneren  einen Schimmelschaden zur Folge haben.


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Bodenbeschichtung Schadhaft

Kundenauftrag in Bad Aibling, Oberbayern. Ein Handwerker bringt eine dekorative Bodenbeschichtung ein die kurz darauf Abplatzungen zeigt.
Bei der Begutachtung stelle ich durch eine Haftzugprüfung fest: Mangelnde Anhaftung zwischen den einzelnen Schichten. Schadenssumme insgesamt ca. 65.000,- €
Auch hier konnte ich meinem Kunden helfen. Der Handwerker wird die Bodenbeschichtung erneuern.

Grundsätzlich sind Schäden an Bodenbeschichtungen sehr aufwändig zu beseitigen. Meistens muss die vorhandene Beschichtung entfernt und neu eingebracht werden.  Aus diesem Grund ist eine sorgfältige Vorarbeit des Handwerkers unabdingbar.

Bodenbeschichtung schadhaft
Der Boden während der Haftzugprüfung

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Der geregelte Ablauf von Bauleistungen – die Abnahme

Angenommen, Sie haben alles richtig gemacht. Das Leistungssoll wurde definiert. Der Handwerker hat die beauftragten Leistungen ausgeführt, und teilt Ihnen nun mit, die Arbeiten seien fertig. Was folgt nun?

Darauf sollte die Abnahme der Leistung erfolgen. Diese ist ein Rechtsgeschäft und hat ein paar einschneidende Konsequenzen. Mit der Abnahme teilt der Bauherr dem Handwerker mit: Die Arbeiten sind in Ordnung. Mit der Abnahme bestätigt der Bauherr die Erfüllung des Leistungssoll.

Erst nach erfolgter Abnahme wird die Rechnung fällig. Für den Handwerker beginnt damit der vertraglich vereinbarte Gewährleistungszeitraum.
Sie sollten also bei der Abnahme genau hinsehen. Spätere, offensichtliche Mängel können nicht mehr reklamiert werden.

Im Idealfall erfolgt die Abnahme im Beisein des Handwerkers. Sie kann wegen kleiner Mängel nicht verweigert werden. Es ist sehr nützlich, ein Abnahmeprotokoll  anzufertigen, in dem die ausgeführte Leistung bestätigt wird. Eventuelle Mängel werden protokolliert. Am Ende wird festgelegt, bis zu welchem Datum die Mängel beseitigt werden. Das Protokoll wird mit Datum und Unterschrift versehen.


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Die Arbeit des Sachverständigen – Abnahme

Betrachtet man die Arbeiten eines Sachverständigen so gibt es drei wesentliche Tätigkeitsfelder die sich aus dem Bauablauf ergeben.

Nach der Fertigstellung der Leistung kommt ein ganz entscheidender Punkt: Die Abnahme! Mit der Abnahme stellt der Auftraggeber, also Sie, die ordnungsgemäße Fertigstellung der Leistung fest. Die Abnahme ist Voraussetzung für die Fälligkeit der Schlussrechnung und Beginn des Gewährleistungszeitraumes.

Auch hier ist der Sachverständige gefragt um einen Vergleich zwischen der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit und dem hergestellten Werk anzustellen. Mit anderen Worten, ist Leistung frei von Sachmängeln oder muss nachgebessert werden?

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Die Arbeit des Sachverständigen – Ausführung

Betrachtet man die Arbeiten eines Sachverständigen so gibt es drei wesentliche Tätigkeitsfelder die sich aus dem Bauablauf ergeben.

2. Die Ausführungsphase

Während der Ausführungsphase gilt es, den Baufortschritt und die Einhaltung der „Anerkannten Regeln der Technik“ (ARdT) zu überwachen. Unseriöse Handwerker versuchen immer wieder, durch weglassen von Vorleistungen ihren Profit zu erhöhen. Nur ein Fachmann kann dieses Fehlverhalten aufdecken und eine ordentliche Leistung einfordern.

Was noch zu der Arbeit des Sachverständigen gehört erfahren Sie nächste Woche


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Die Arbeit des Sachverständigen – Planung

Betrachtet man die Arbeiten eines Sachverständigen, so gibt es drei wesentliche Tätigkeitsfelder die sich aus dem Bauablauf ergeben.

Die Planungsphase:
Sie beabsichtigen Bauaufträge zu vergeben. Dann ist es sinnvoll, diese Leistungen grundlegend zu planen, auszuschreiben und an einen geeigneten Handwerker zu vergeben. Gerade in dieser frühen Phase ist es wichtig, alle Leistungen zu erfassen und sich entsprechend anbieten zu lassen.  Nachtragsangebote für nicht ausgeschriebene Leistungen werden in der Regel durch die Handwerker großzügiger kalkuliert und auch abgerechnet.

Um Malerarbeiten oder WDVS  vernünftig auszuschreiben sollte eine gründliche Untergrundprüfung voran gehen.

Was noch zur Arbeit eines Sachverständigen gehört erfahren Sie nächste Woche!


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WDVS und Fensterbleche – Mängel bei der Ausführung

Leider werden bei der Ausführung von WDVS immer wieder die Fensterbleche falsch gesetzt. Diese sollten in der Regel einen Überstand über die Fassade von 3 – 4 cm haben.  Abhängig von der Fassadenhöhe auch mehr.  Rolladenschienen sollten auf dem Blech enden und nicht auf den Bordprofilen um hier einen Wassereintritt zu vermeiden.
Aufgrund der Fehlerhäufigkeit wird unter Fachleuten auch immer wieder eine Wannenausbildung als zweite Dichtungsebene diskutiert.

Solche Fehler, die dem Laien kaum auffallen aber im Nachhinein viel Geld kosten können, werden durch eine fachlich richtige Ausschreibung und die Kontrolle während der Bauphase wirkungsvoll verhindert.

Zu geringer Überstand eines Fensterbleches. Verschmutzungen sind hier vorprogrammiert.

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Bauschäden nehmen zu

Im Bauschadensbericht, in Auftrag gegeben vom Bauherren Schutzbund e.V. steht es schwarz auf weiß. Die Bauschäden bei der Errichtung von Neubauten nehmen zu.

Doch was kann der Bauherr dagegen tun?

Eine Möglichkeit wäre die Baubegleitung durch einen Sachverständigen. Wir führen die Baubegleitung durch, überprüfen die richtige Ausführung schon während der Bauphase und nehmen einzelne Gewerke ab.  Der Umfang der Leistung und damit die Kosten können individuell festgelegt werden.

 

Bauschadensbericht aus der Zeitschrift „Der Bausachverständige“


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